Rückforderung von Darlehen:Millionen-Klage gegen Boris Becker abgewiesen

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Boris Becker hat vor dem Kantonsgericht in Zug einen Teilsieg gegen seinen früheren Geschäftspartner Hans-Dieter Cleven erreicht. (Foto: REUTERS)
  • Ein Schweizer Gericht hat die Klage eines einstigen Geschäftspartners von Boris Becker auf Rückzahlung eines Darlehens in zweiter Instanz abgewiesen.
  • Es ging um insgesamt zehn Millionen Franken (heute 8,8 Millionen Euro), die der Geschäftsmann Hans-Dieter Cleven 2015 in der Schweiz zurückforderte.
  • Außerdem behauptet Becker im in London gegen ihn laufenden Insolvenzverfahren nicht mehr, diplomatische Immunität zu genießen.

Boris Becker muss seinem früheren Geschäftspartner Hans-Dieter Cleven ein Darlehen womöglich nicht zurückzahlen. Ein Schweizer Gericht wies die Klage Clevens gegen den früheren Tennisprofi in zweiter Instanz ab; beide Seiten könnten in dem Fall weiter vor das Bundesgericht ziehen. Es ging um insgesamt zehn Millionen Franken (8,8 Millionen Euro), die Cleven 2015 in der Schweiz zurückforderte.

"Wie schon das Kantonsgericht gelangte auch das Obergericht zu dem Schluss, dass die von Cleven eingeklagte Forderung nicht fällig ist", teilte das Obergericht im Kanton Zug am Dienstag mit. Das Urteil war am 28. November gefallen. Im Juni 2017 hatte das Kantonsgericht die Klage abgewiesen, weil Cleven keine Kündigung des Darlehens oder eine Aufhebungsvereinbarung nachgewiesen habe. Unstrittig ist dem Urteil zufolge, dass Cleven Becker Darlehen gewährt habe, die sich Ende 2014 auf mehr als 41 Millionen Franken beliefen. Das Obergericht habe vorgelegte neue Unterlagen aufgrund der Gesetzeslage nicht berücksichtigen können, heißt es jetzt.

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Becker geriet zuletzt immer wieder wegen finanzieller Probleme in die Schlagzeilen. In London strengt eine Bank ein Insolvenzverfahren an, dieses wurde am Montag auf unbestimmte Zeit verlängert. Britischen Medien zufolge gibt Becker nicht mehr an, diplomatische Immunität zu genießen. Der 51-Jährige hatte behauptet, als Attaché der Zentralafrikanischen Republik nicht von seinen Gläubigern belangt werden zu können. Regierungsvertreter aus dem Land bestritten das.

Bei der Anhörung in London am Montag sollte es auch um diesen Punkt gehen. Becker war nicht erschienen. "Becker war niemals ordnungsgemäß zu dem Gerichtstermin geladen worden", sagte sein Berliner Anwalt Christian-Oliver Moser der Deutschen Presse-Agentur. Außerdem sei länger bekannt, dass sich der 51-Jährige nicht mehr auf den Diplomatenstatus berufe. Es habe um diesen Punkt einfach zu viel Ärger gegeben.

© SZ vom 05.12.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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