Gerichtsurteil:Kind fast ertrunken: Aufsichtsperson muss Schadenersatz zahlen

Das Oberlandesgericht Rostock bestätigte ein Urteil des Landgerichts. (Foto: Bernd Wüstneck/dpa)

Der Junge aus Rostock war bei einem Zirkusevent in einen Teich gefallen und hatte schwere Hirnschäden erlitten. Die Hauptschuld trägt ein Bekannter der Familie, der das Kind dorthin mitgenommen hatte.

Ein Kind ist nach einem schweren Unfall bei einem Zirkusevent lebenslang ein Pflegefall - ein Mann, der die Aufsicht hatte, sowie der Vermieter eines Grundstücks und der Veranstalter des Events müssen nach einem Gerichtsurteil nun Schadenersatz und Schmerzensgeld an die Familie des Jungen zahlen.

Im Juni 2012 hatte der Mann den knapp sechs Jahre alten Spielkameraden seiner Tochter zur Wochenendveranstaltung eines Jugendhilfevereins im Landkreis Rostock mitgenommen. Dort fiel der Junge in einen nicht gesicherten Teich und geriet unter Wasser. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen erlitt er schwere Hirnschäden.

Streitwert: eine Million Euro

Das Oberlandesgericht Rostock entschied am Freitag, dass der Mann seine Aufsichtspflicht verletzt habe. Der Grundstücksvermieter und der Veranstalter hätten den Teich außerdem ungenügend gesichert und damit gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen.

Das OLG setzte am Freitag den Streitwert auf eine Million Euro fest. Über die genaue Höhe des Schadenersatzes und des Schmerzensgeldes müsse nun das Landgericht Rostock befinden, dessen Urteil aus dem Jahr 2018 weitestgehend vom OLG bestätigt wurde. Die Hälfte der noch festzulegenden Summe muss laut Urteil der aufsichtsführende Mann allein zahlen. Die andere Hälfte soll er sich mit dem Jugendhilfeverein und dem Grundstücksbesitzer als sogenannte Gesamtschuldner teilen.

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