Rostock:Angeklagter nach Elternmord schuldig gesprochen

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Am Landgericht Rostock wurde der Mordfall aus der Nacht auf den 31.12.2019 verhandelt. (Symbolbild) (Foto: Marcus Brandt/dpa)

Der Mann hatte seine Eltern mit einer Vielzahl von Messerstichen getötet. Das Gericht stellt die besondere Schwere der Schuld fest.

Wegen Mordes an seinem Vater und seiner Mutter hat das Landgericht Rostock einen 39-jährigen Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der Rostocker hatte gestanden, in der Nacht zum 31. Dezember 2019 seinen 62 Jahre alten Vater und seine 61 Jahre alte Mutter mit einer Vielzahl von Stichen umgebracht zu haben.

Der Angeklagte lebte seit mehreren Jahren wieder bei seinen Eltern in Rostock-Dierkow. Einige Stunden nach der Tat stellte er sich der Polizei. Als Motiv für die Tat gab er während des Prozesses jahrelange Demütigungen durch die Eltern an. Die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger beantragten in ihren Plädoyers eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes am Vater und wegen Totschlags der Mutter.

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Der dänische Erfinder war im April 2018 wegen des Mordes an Kim Wall zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Während des Prozesses hatte er die Tat stets bestritten.

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Der Angeklagte hatte während des Prozesses geschildert, dass ihm in der Tatnacht die seit langem gehegte Wut auf die Eltern wieder hochgestiegen sei. Der Vater habe ihn häufig geschlagen und die Mutter ihn nicht geschützt. Seine beiden Brüder seien bevorzugt worden.

Den Ermittlungen zufolge hat der Mann zunächst mit einem Hammer auf den Kopf des schlafenden Vaters eingeschlagen, bevor er 21 Mal mit einem Messer auf ihn einstach. Die Mutter, wach geworden von den Geräuschen, habe vergeblich versucht, ihn zu stoppen. Er stieß sie weg und tötete sie mit 41 Messerstichen. Nach der Tat trank er einige Flaschen Bier, bevor er sich am Silvestermorgen bei der örtlichen Polizeiwache stellte.

Staatsanwältin und Verteidiger widersprachen im Prozess der Vermutung, der Angeklagte habe seine Eltern wegen eines Ultimatums zum Auszug aus der Wohnung getötet. Dies habe nicht bewiesen werden können. Das war ein wesentlicher Grund, weshalb die Anwältin eines Bruders des Angeklagten für eine Verurteilung wegen Doppelmordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädierte.

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