Raser in Deutschland:Unbelehrbar bis zum Knall

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  • Kaum ein Monat vergeht in Deutschland, in dem nicht Menschen verletzt werden oder zu Tode kommen, weil sich irgendwo Fahrer zu illegalen Rennen verabreden.
  • Am Montag fällt das Urteil in dem Prozess um zwei Raser, die 2016 einen Menschen am Berliner Kurfürstendamm töteten.
  • Zum ersten Mal in Deutschland könnten Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt werden.

Von Verena Mayer, Berlin

Köln, April 2015: Zwei Autofahrer rasen um die Wette durch die Stadt. Beim Abbiegen verliert einer die Kontrolle über seinen BMW und tötet eine Fahrradfahrerin. Oder Hagen im Mai 2016. Bei einem illegalen Straßenrennen gerät ein Fahrer auf die Gegenfahrbahn, fünf Menschen werden schwer verletzt, darunter ein kleines Kind. Oder einen Monat später in Bremen: Für ein Youtube-Video brettert ein 24-Jähriger auf einer 200 PS starken Kawasaki viel zu schnell durch die Innenstadt und erfasst einen Fußgänger, der kurz darauf im Krankenhaus stirbt.

Kaum ein Monat vergeht in Deutschland, in dem nicht Menschen verletzt werden oder zu Tode kommen, weil sich irgendwo Fahrer zu illegalen Rennen verabreden. Meistens spontan, an einer Ampel, durch Handzeichen. So wie auf dem Berliner Kurfürstendamm im Februar 2016. Da überfahren Hamdi H. in einem Audi und Marvin N. in einem Mercedes mehrere rote Ampeln, ehe der Audi mit 160 Stundenkilometern einen Jeep rammt. Der wird in die Luft geschleudert und bleibt 70 Meter weiter liegen. Der Fahrer, ein 69-jähriger Rentner, stirbt noch am Unfallort. Seit Herbst müssen sich Hamdi H. und Marvin N. deswegen vor dem Berliner Landgericht verantworten. Es ist ein besonderer Prozess, in dem am Montag das Urteil fallen soll. Denn zum ersten Mal in Deutschland könnten Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt werden.

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Zwei Männer sind nach einem tödlichen Autorennen in Berlin wegen Mordes angeklagt. Das ist richtig. Sie haben nicht fahrlässig gehandelt - sondern einen Anschlag begangen.

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Wer die Leute sind, die zu Rasern werden, ist gut erforscht. Junge Männer zwischen 19 und 25, die "eine extreme Beziehung zu Motorfahrzeugen" haben, wie es Jacqueline Bächli-Biétry ausdrückt. Die Schweizer Verkehrspsychologin beschäftigt sich seit Jahren mit Rasern und hat die ganze Bandbreite gesehen. Männer ohne Ausbildung und ohne Job, für die illegale Straßenrennen die einzige Möglichkeit sind, Anerkennung zu bekommen. Männer, die zu ihren Autos eine Beziehung hätten "wie eine Mutter zu ihrem Kind"; einmal habe ein Raser zu ihr gesagt: Wenn ich sterbe, möchte ich in meinem Auto begraben werden.

Keine Perspektive im Leben, aber einen 50 500 Euro teuren Mercedes

Manche dieser Männer gehören der sogenannten Tunerszene an, die sich in Internetforen oder über Whatsapp verabreden. Andere sind Einzelgänger, so wie Marvin N., 25, ehemaliger Bundeswehrsoldat. Er lebte bei seiner Mutter und jobbte für einen Sicherheitsdienst. Die meiste Zeit verbrachte er aber mit Shisha-Rauchen oder auf dem Straßenstrich in Polen, die praktische Führerscheinprüfung schaffte er im vierten Anlauf. Er hatte keine Perspektive im Leben, aber er hatte einen 50 500 Euro teuren Mercedes AMG CLA 45, den er über einen Leasingvertrag finanzierte. Den fuhr Marvin N. entweder selbst oder er filmte sich als Beifahrer. Auf den Videos sieht man, wie er nachts über den Kurfürstendamm rast und in die Handykamera schreit: "Wir ficken die Straße und die Scheißwelt, in der wir leben!"

Solche Raser sind ein großes Problem, gerade in den Städten. Doch wie geht man am besten gegen sie vor? Inzwischen gibt es einige Ansätze. Der Bundesrat hat im Herbst eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht. Demnach kann schon mit Haft bestraft werden, wer nur an einem illegalen Rennen teilnimmt, Freiheitsstrafen zwischen zwei und zehn Jahren sollen möglich sein. Die Idee hat nicht nur Befürworter. So hält etwa Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, schärfere Gesetze für "überschätzt", um gesellschaftliche Auswüchse in den Griff zu bekommen. Allein schon die Abgrenzung, fragt er: "Wo zieht man denn die Linie zwischen Schnellfahren und Autorennen?"

In Köln, wo Raser in den vergangenen Jahren schwere Unfälle verursacht haben, versucht man es mit groß angelegten Kontrollaktionen und einer eigenen Ermittlungsgruppe bei der Polizei. Und in Berlin will die Staatsanwaltschaft Härte zeigen. Sie hat Hamdi H. und Marvin N. wegen Mordes angeklagt. Das Argument der Ankläger: Wer dermaßen schnell und zudem über rote Ampeln fahre, um sich Selbstbestätigung zu holen, der handle aus niedrigen Beweggründen. Und dies ist ein Mordmerkmal. Für den Staatsanwalt, der in seinem Plädoyer auch den lebenslangen Führerscheinentzug für beide Angeklagte forderte, unterscheidet sich der Berliner Fall von allen bisherigen: "Ich bin das selbst abgefahren. Das ist ein weiter Weg, das sind viele Ampeln und Querstraßen, in die man nicht einsehen kann." Wer so fahre, der nehme den Tod anderer in Kauf. Der könne sich nicht darauf berufen, sein Auto unter Kontrolle zu haben.

Das aber behaupten die beiden Männer. Sie beteuern, sie hätten gewusst, was sie tun - und nicht damit rechnen können, dass jemand zu Schaden kommt. Hamdi H. soll nachts immer wieder mit 170 Stundenkilometern auf dem Kurfürstendamm unterwegs gewesen sein, oft unangeschnallt. So steige man doch nicht ins Auto, wenn man mit einem Unfall rechnet, sagt sein Verteidiger am Donnerstag. Auch habe Hamdi H. nach dem Aufprall gesagt: "Wie konnte das passieren?"

Nun ist es allerdings das eine, wenn bei einer Straftat jemand zu Tode kommt. Und etwas vollkommen anderes, jemandem einen Mord nachzuweisen. Wie schwer das bei Rasern ist, hat der Fall des Motorradfahrers aus Bremen gezeigt, der für ein Youtube-Video durch die Stadt raste. Der Mann war ebenfalls wegen Mordes angeklagt, kam aber Ende Januar mit zwei Jahren und neun Monaten wegen fahrlässiger Tötung davon. Die Richter glaubten ihm, dass er niemanden verletzen wollte.

Doch der Berliner Prozess zeigt auch, dass es gar nicht so weit hätte kommen müssen. Wenn nämlich die Justiz das getan hätte, was viele Verkehrsexperten seit Langem fordern: rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr stärker zu sanktionieren. Sowohl Hamdi H. als auch Marvin N. waren polizeibekannt, H. hatte 19 Verkehrsdelikte begangen, N. 21, darunter waren Unfälle mit Verletzten. Doch die beiden durften immer weiterfahren, Hamdi H. erhielt lediglich einmal einen Monat und einmal vier Monate Fahrverbot. "Es heißt immer, mein Vater sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen", sagt der Sohn des getöteten Rentners, der in dem Prozess als Nebenkläger auftritt. "Aber in Wirklichkeit waren die beiden Raser zur falschen Zeit am falschen Ort."

© SZ vom 24.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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