Prozesse:Zentralrat der Juden kritisiert Freispruch für Bhakdi

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Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, sitzt bei einem Fototermin in seinem Büro. (Foto: Nicolas Armer/dpa/Archivbild)

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Berlin/Plön (dpa) - Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat den Freispruch für den Mediziner und Autor Sucharit Bhakdi vom Vorwurf der Volksverhetzung kritisiert. Der Präsident des Zentralrats, Josef Schuster, nannte das Urteil am Mittwoch empörend. „Das Gericht legitimiert hier reinen Antisemitismus.“

Mit der Auslegung des Begriffes „Volk der Juden“ als vermeintliche Kritik an der israelischen Regierung folge das Gericht dem Narrativ, das jeden Juden überall für die Aktivitäten des Staates Israel verantwortlich mache. Diese Haltung von einem deutschen Gericht als Argumentationsgrundlage zu hören, „ist nichts weniger als skandalös“, beklagte Schuster.

Er kritisierte auch, dass das Gericht zwar die Verharmlosung des Holocausts durch Bhakdi zweifelsfrei gesehen habe, aber Meinungsfreiheit bei einer Wahlkampfrede höhergestellt habe. „Zum wiederholten Mal sehe ich mich gezwungen darauf hinzuweisen, dass Antisemitismus keine Meinung ist“, betonte Schuster.

Das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön hatte Bhakdi, der als eine Ikone der „Querdenker“-Bewegung gilt, am Dienstag vom Vorwurf der zweifachen Volksverhetzung freigesprochen. Das Gericht bewertete Reden des Angeklagten während der Corona-Pandemie als nicht strafbar.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Bhakdi vorgeworfen, im April 2021 im Zusammenhang mit heftiger Kritik an der Impfpolitik Israels auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht zu haben.

Der Richter hatte in seiner Begründung gesagt, es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an.

Der pensionierte Professor für Mikrobiologie verbreitete in seinen Bestseller-Büchern zur Pandemie, in Interviews und Reden nach Wertung von Wissenschaftlern mehrfach Corona-Falschinformationen. Die Universitäten in Mainz und Kiel, an denen er früher arbeitete, haben sich von Bhakdis Äußerungen distanziert.

Auch vom Internationalen Auschwitz Komitee kam Kritik an dem Plöner Urteil. „Der Freispruch Sucharit Bhakdis ist ein absurdes und für Überlebende des Holocaust empörendes Signal“, teilte der Exekutiv Vizepräsident Christoph Heubner mit. „Wie viele andere Querdenker und Corona-Leugner bewegt sich Bhakdi populistisch in einer glitschigen Deutungswelt, die allen wissenschaftlichen Erkenntnissen widerspricht und fast manisch immer wieder im Antisemitismus und der Verteufelung Israels landet.“

Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der Bundesregierung, sagte dem „Tagesspiegel“: „Die Gerichtsentscheidung ist ein trauriges Beispiel dafür, wie Antisemitismus in der Justiz verharmlost und nicht konsequent genug bekämpft wird.“

© dpa-infocom, dpa:230524-99-807283/4

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