Woldegk:Berufungsurteil: Sprengstoffbastler muss nicht in Haft

Neubrandenburg (dpa/mv) - Der Sprengstoffbastler von Woldegk (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) muss doch nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Neubrandenburg wandelte die 2016 vom Amtsgericht verhängte Freiheitsstrafe für den 35-Jährigen am Freitag in einem Berufungsprozess in eine Bewährungsstrafe um. "Das ist hier ein Ausnahmefall", sagte Richter Jochen Unterlöhner. Der Verurteilte sei noch nie straffällig gewesen, habe niemanden geschädigt, umfassend gestanden und sich nach dem Auffliegen vor zwei Jahren tadellos geführt.

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Neubrandenburg (dpa/mv) - Der Sprengstoffbastler von Woldegk (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) muss doch nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Neubrandenburg wandelte die 2016 vom Amtsgericht verhängte Freiheitsstrafe für den 35-Jährigen am Freitag in einem Berufungsprozess in eine Bewährungsstrafe um. „Das ist hier ein Ausnahmefall“, sagte Richter Jochen Unterlöhner. Der Verurteilte sei noch nie straffällig gewesen, habe niemanden geschädigt, umfassend gestanden und sich nach dem Auffliegen vor zwei Jahren tadellos geführt.

Der Woldegker hatte gestanden, bis 2016 fast drei Jahre in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit explosiven Substanzen experimentiert und die Mischungen etwa 50 Mal im Freien erprobt zu haben. Grund war „Experimentierfreude“. Das Amtsgericht hatte ihn zu 22 Monaten Freiheitsstrafe wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verurteilt. Die Höhe der Strafe blieb, sie wurde aber auf drei Jahre Bewährung mit einem Betreuer ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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