Prozesse:Vorrang für Kommunikationsfreiheit: Ärzte müssen Bewertungen dulden

Karlsruhe (dpa) - Angehörige freier Berufe wie Ärzte oder Anwälte haben keinen Anspruch auf das Löschen von Bewertungen im Internet. Mit dieser Entscheidung wies der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision eines Münchener Frauenarztes ab. Das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung überwiege das Recht der Beklagten auf Kommunikationsfreiheit nicht, betonte der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs. Das Internet-Portal Jameda darf demnach weiter die beruflichen Daten des Arztes und Bewertungen von Nutzern veröffentlichen.

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Karlsruhe (dpa) - Angehörige freier Berufe wie Ärzte oder Anwälte haben keinen Anspruch auf das Löschen von Bewertungen im Internet. Mit dieser Entscheidung wies der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision eines Münchener Frauenarztes ab. Das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung überwiege das Recht der Beklagten auf Kommunikationsfreiheit nicht, betonte der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs. Das Internet-Portal Jameda darf demnach weiter die beruflichen Daten des Arztes und Bewertungen von Nutzern veröffentlichen.

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