Prozesse:Verfassungsgericht prüft Äußerungen Gaucks nach NPD-Klage

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht prüft heute, ob Bundespräsident Joachim Gauck vor der Bundestagswahl 2013 die Grenzen parteipolitischer Neutralität überschritten hat. Gauck hatte sich vor Schülern zu ausländerfeindlichen, von der NPD unterstützten Protesten gegen ein Asylbewerberheim geäußert. Dabei sagte er unter anderem: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen." Die rechtsextreme NPD hat Gauck daraufhin verklagt. Sie sieht sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt.

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Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht prüft heute, ob Bundespräsident Joachim Gauck vor der Bundestagswahl 2013 die Grenzen parteipolitischer Neutralität überschritten hat. Gauck hatte sich vor Schülern zu ausländerfeindlichen, von der NPD unterstützten Protesten gegen ein Asylbewerberheim geäußert. Dabei sagte er unter anderem: „Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen.“ Die rechtsextreme NPD hat Gauck daraufhin verklagt. Sie sieht sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt.

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