Karlsruhe (dpa) - Bundesminister dürfen sich im Wahlkampf zwar einmischen - sie müssen dabei aber auch strenge Vorgaben beachten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine Klage der rechtsextremen NPD gegen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig wurde aber abgewiesen. Es ging um Äußerungen Schwesigs im Thüringer Wahlkampf. Nach der Karlsruher Entscheidung dürfen Regierungsmitglieder ihr Amt nicht missbrauchen, um gegen andere Parteien im Wahlkampf Stimmung zu machen.
Prozesse:Verfassungsgericht präzisiert Rechte von Ministern im Wahlkampf
Karlsruhe (dpa) - Bundesminister dürfen sich im Wahlkampf zwar einmischen - sie müssen dabei aber auch strenge Vorgaben beachten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine Klage der rechtsextremen NPD gegen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig wurde aber abgewiesen. Es ging um Äußerungen Schwesigs im Thüringer Wahlkampf. Nach der Karlsruher Entscheidung dürfen Regierungsmitglieder ihr Amt nicht missbrauchen, um gegen andere Parteien im Wahlkampf Stimmung zu machen.
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