Düsseldorf (dpa) - Im kuriosen Streit um die Zahl der Orgasmen bei der Nutzung eines Kondoms will das Düsseldorfer Landgericht heute das Urteil verkünden. Die Angabe „entspricht bis zu 21 Orgasmen“ auf einer Verpackung mit sieben Kondomen ist nach vorläufiger Bewertung des Gerichts „zur Täuschung geeignet“. Sie könne zum Mehrfachgebrauch verleiten. Das Gericht hatte die Aussage deshalb per einstweiliger Verfügung verboten. Die Berliner Firma Einhorn hatte dagegen Widerspruch eingelegt. Auch beim Einmalgebrauch eines Kondoms seien mehrere Orgasmen möglich, wenn man die von Mann und Frau addiere.
Prozesse:Urteil im Orgasmus-Streit von Kondom-Herstellern erwartet
Düsseldorf (dpa) - Im kuriosen Streit um die Zahl der Orgasmen bei der Nutzung eines Kondoms will das Düsseldorfer Landgericht heute das Urteil verkünden. Die Angabe "entspricht bis zu 21 Orgasmen" auf einer Verpackung mit sieben Kondomen ist nach vorläufiger Bewertung des Gerichts "zur Täuschung geeignet". Sie könne zum Mehrfachgebrauch verleiten. Das Gericht hatte die Aussage deshalb per einstweiliger Verfügung verboten. Die Berliner Firma Einhorn hatte dagegen Widerspruch eingelegt. Auch beim Einmalgebrauch eines Kondoms seien mehrere Orgasmen möglich, wenn man die von Mann und Frau addiere.
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