Trier:Klage vor Gericht: Land will Behindertenwerkstätten prüfen

Trier (dpa/lrs) - Darf das Land Rheinland-Pfalz überprüfen, ob seine Zahlungen an Behindertenwerkstätten angemessen waren? Diese Frage soll heute (11.00 Uhr) vor dem Sozialgericht Trier geklärt werden. Das Land klagt gegen den Träger einer Behindertenwerkstatt. Eine Entscheidung könnte Vorbild für den Umgang mit weiteren beklagten Trägern sein.

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Trier (dpa/lrs) - Darf das Land Rheinland-Pfalz überprüfen, ob seine Zahlungen an Behindertenwerkstätten angemessen waren? Diese Frage soll heute (11.00 Uhr) vor dem Sozialgericht Trier geklärt werden. Das Land klagt gegen den Träger einer Behindertenwerkstatt. Eine Entscheidung könnte Vorbild für den Umgang mit weiteren beklagten Trägern sein.

Das Land zahlt jährlich Geld an Träger einer Behindertenwerkstatt. Ob diese wirtschaftlich arbeitet und ob die Zahlungen angemessen waren, wurde bisher nicht überprüft. Dies will das Land nun ändern und beruft sich auf ein uneingeschränktes Recht, Wirtschaftlichkeit und und Qualität zu überprüfen, das ihm gesetzlich zustehe. Der Träger wehrt sich dagegen. Das Land habe keine Prüfberechtigung.

Das Land hat alle 36 Behindertenwerkstätten in Rheinland-Pfalz auf anlassunabhängige Überprüfung verklagt. Die Parteien sind übereingekommen, jeweils ein Verfahren vor den vier Sozialgerichten des Landes sowie dem Sozialgericht Darmstadt zu verhandeln und die anderen ruhen zu lassen.

Der Landesrechnungshof hatte 2015 kritisiert, dass die Kosten für Behindertenwerkstätten von 1985 bis 2011 um fast das Sechsfache gestiegen sind. Die 36 Behindertenwerkstätten in Rheinland-Pfalz beschäftigen rund 15 000 Menschen. Das Land finanziert die Arbeit der Behindertenwerkstätten in diesem Jahr mit 259 Millionen Euro.

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