Torgelow:Tod von sechsjähriger Leonie: Mord-Prozess gegen Stiefvater

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Neubrandenburg (dpa/mv) - Knapp neun Monate nach dem Tod der sechsjährigen Leonie aus Torgelow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) beginnt am Dienstag in Neubrandenburg der Prozess gegen den Stiefvater des Mädchens. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-jährigen Mann Mord durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen in sieben Fällen vor, wie ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg der Deutschen Presse-Agentur sagte. Der Beschuldigte soll Leonie und ihren kleinen Bruder mehrfach schwer misshandelt haben. Die Sechsjährige soll infolge der Verletzungen gestorben sein. Sie war am 12. Januar tot in der Wohnung der Familie gefunden worden.

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Neubrandenburg (dpa/mv) - Knapp neun Monate nach dem Tod der sechsjährigen Leonie aus Torgelow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) beginnt am Dienstag in Neubrandenburg der Prozess gegen den Stiefvater des Mädchens. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-jährigen Mann Mord durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen in sieben Fällen vor, wie ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg der Deutschen Presse-Agentur sagte. Der Beschuldigte soll Leonie und ihren kleinen Bruder mehrfach schwer misshandelt haben. Die Sechsjährige soll infolge der Verletzungen gestorben sein. Sie war am 12. Januar tot in der Wohnung der Familie gefunden worden.

Die Schwurgerichtskammer hat 13 Verhandlungstage bis Ende November anberaumt. Sie will etwa 40 Zeugen hören. Da der Beschuldigte bisher die Misshandlungen bestreitet, wird mit einem Indizienprozess gerechnet. Der Beschuldigte lebte damals mit der Mutter der beiden Kinder und einem gemeinsamen Baby in dem Haus in Torgelow. Laut Staatsanwaltschaft gab er an, das Mädchen sei eine Treppe in der Wohnung hinuntergestürzt und daran gestorben. Gutachter kamen nach Angaben der Ankläger aber zu dem Schluss, dass das nicht zu dem vorgefundenen Verletzungsbild der Stieftochter passt.

Demnach soll der 28-Jährige dem Mädchen an dem Tag „mittels stumpfer Gewalt“ Kopfverletzungen zugefügt haben, die zu Gehirnblutungen führten. Danach habe sich der Gesundheitszustand des Mädchens stark verschlechtert, aber der Mann habe - auch um seine Taten zu vertuschen - nicht rechtzeitig den Rettungsdienst geholt.

Da es außer der Mutter der Kinder keine direkten Zeugen des Vorfalls gibt, sollen unter anderem vier Gutachter vor Gericht bei der Aufklärung helfen. So gibt es einen psychiatrischen Sachverständigen und einen Experten für Toxikologie. Dazu wird ein Gerichtsmediziner, der bei der Obduktion der Getöteten dabei war, berichten. Ein weiterer Gerichtsmediziner soll dann das Verletzungsbild des Mädchens und des Jungen mit anderen Fällen vergleichen und beurteilen.

Der Fall erregte viel Aufsehen, weil der Beschuldigte wenige Tage nach dem Fund der Toten bei einer Vernehmung in Pasewalk aus einem Polizeigebäude fliehen konnte. Dort war er mit weiteren Angehörigen vorgeladen worden. Der Mann war aber nach einer Woche wieder gefasst worden. Gegen die Mutter der Kinder wird ebenfalls noch ermittelt. Sie soll vor Gericht als Zeugin aussagen, aber erst zu einem späteren Termin. Der Vater des getöteten Mädchens tritt als Nebenkläger auf.

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