Torgelow:Mordfall Leonie: Stiefvater schweigt zu Beginn des Prozesses

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Justitia-Statue. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Am Landgericht Neubrandenburg hat der Revisionsprozess um den gewaltsamen Tod der sechsjährigen Leonie aus Torgelow (Vorpommern-Greifswald) begonnen. Angeklagt...

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Neubrandenburg (dpa) - Am Landgericht Neubrandenburg hat der Revisionsprozess um den gewaltsamen Tod der sechsjährigen Leonie aus Torgelow (Vorpommern-Greifswald) begonnen. Angeklagt ist der 29-jährige Stiefvater, der es am Dienstag zu Prozessbeginn ablehnte, sich zur Anklage zu äußern. Auf die entsprechende Frage des Vorsitzenden Richters Henning Kolf äußerte der Stiefvater nur ein knappes „Nein.“ Damit war der Prozessauftakt nach gut einer Stunde beendet.

Die Revisionsverhandlung ist nötig, weil der Bundesgerichtshof (BGH) das „äußere Tatgeschehen“ in dem Fall aus der ersten Verhandlung zwar bestätigt, das Urteil aber in Teilen aufgehoben hatte. Das Mordmotiv soll nochmals genauer überprüft werden, erklärte der Sprecher des Landgerichtes Christian Weidlich. Verteidiger Bernd Raitor hatte Revision eingelegt. (Az.: 23 Ks 38/20)

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, Leonie im Januar 2019 in der Wohnung der Familie so brutal misshandelt zu haben, dass sie an den Verletzungen starb. Die Mutter war in der Zeit mit zwei jüngeren Geschwisterkindern beim Einkaufen. Der Stiefvater war im ersten Prozess vor einem Jahr wegen Mordes durch Unterlassen, Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Den Vorwurf des Mordes durch Unterlassen begründeten die Richter damit, dass der Stiefvater über Stunden verhindert hatte, dass die Mutter rechtzeitig medizinische Hilfe holte, erklärte Richter Kolf.

Dafür hatte er auch einen Anruf bei der Rettungsstelle vorgetäuscht. Ziel des Stiefvaters war damals, dass das Kind nicht anderen von seinen Gewalttaten berichtete. Er hatte erst am Abend den Notarzt alarmiert, als jede Hilfe zu spät kam.

Nun soll in der Revisionsverhandlung geprüft werden, ob der Stiefvater schon bei den schweren Misshandlungen tagsüber ein Mordmotiv hatte, erklärte der Gerichtssprecher. Damit würde es sich um einen „Mord aus niederen Beweggründen“ und nicht mehr „Mord durch Unterlassen“ handeln. Die Verteidigung will ihrerseits darlegen, dass ihr Mandant den Tod des Mädchens nicht geplant hatte und hofft auf diesem Wege auf eine mildere Bestrafung.

„Wir haben eine Erklärung unseres Mandanten vorbereitet“, sagte Anwalt Raitor. Diese sei „ergänzend zu den Angaben im ersten Prozess“. Damals hatte der Stiefvater durch die Anwälte erklären lassen, Leonie habe der Mutter hinterherlaufen wollen und sei dabei mit Puppenwagen eine lange Treppe im Hausflur hinuntergestürzt. Dem schenkten die Richter aber keinen Glauben. Nach ihrer Einschätzung war das Mädchen „Opfer einer Bestrafungsaktion“ geworden. Der areitslose Stiefvater habe die Familie seit ihrem Umzug Mitte 2018 von Wolgast nach Torgelow zunehmend in die soziale Isolation geführt und alles kontrollieren wollen. Auch den damals zweijährigen Bruder Leonies habe der Stiefvater schwer misshandelt. Das hatten unter anderem Blutspuren an den Wänden bewiesen.

Der Prozess soll am 8. Februar fortgesetzt werden. Dann soll erneut die Mutter angehört werden, wie Richter Kolf ankündigte. Das Revisionsverfahren wird von zwei gerichtsmedizinischen und psychiatrischen Sachverständigen begleitet. Mit einem Urteil wird bisher frühestens Mitte Februar gerechnet.

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