Bonn (dpa) - Die Deutsche Telekom sieht sich nicht in der Pflicht, Schäden von Kleinaktionären zu ersetzen - obwohl der Bundesgerichtshof vorher einen Prospektfehler beim dritten Börsengang festgestellt hatte. Der Konzern betonte heute: Das Gericht habe in seiner Entscheidung ausdrücklich offen gelassen, ob aus diesem Mangel eine Schadenersatzpflicht resultiere. Der BGH hatte entschieden, dass wegen des Fehlers über die millionenschwere Schadenersatz-Klage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main neu verhandelt werden muss.
Prozesse:Telekom sieht nach BGH-Entscheidung keine Schadenersatzpflicht
Bonn (dpa) - Die Deutsche Telekom sieht sich nicht in der Pflicht, Schäden von Kleinaktionären zu ersetzen - obwohl der Bundesgerichtshof vorher einen Prospektfehler beim dritten Börsengang festgestellt hatte. Der Konzern betonte heute: Das Gericht habe in seiner Entscheidung ausdrücklich offen gelassen, ob aus diesem Mangel eine Schadenersatzpflicht resultiere. Der BGH hatte entschieden, dass wegen des Fehlers über die millionenschwere Schadenersatz-Klage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main neu verhandelt werden muss.
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