Prozesse:Teilräumung von alternativem Berliner Wohnprojekt war illegal

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„Liebe Rigaer, hasse Bullen“: Anwohner der Rigaer Straße sagen ihre Meinung. (Foto: Maurizio Gambarini)

Berlin (dpa) - Wenige Tage nach den Krawallen um ein teilweise besetztes Haus in Berlin gerät Innensenator Frank Henkel (CDU) wegen eines früheren Polizeieinsatzes unter Druck. Das Berliner Landgericht erklärte die Teilräumung im Stadtteil Friedrichshain am 22. Juni für rechtswidrig.

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Berlin (dpa) - Wenige Tage nach den Krawallen um ein teilweise besetztes Haus in Berlin gerät Innensenator Frank Henkel (CDU) wegen eines früheren Polizeieinsatzes unter Druck. Das Berliner Landgericht erklärte die Teilräumung im Stadtteil Friedrichshain am 22. Juni für rechtswidrig.

Die Polizei sei gegen die Nutzer vorgerückt, obwohl der Eigentümer der Immobilie Rigaer Straße 94 bis heute keinen Räumungstitel vorgelegt habe, sagte Richterin Nicola Herbst. Dies wäre jedoch nach ihren Angaben nötig gewesen, um den Szenetreff im Erdgeschoss zu räumen. Die Krawalle am Samstag gelten als Reaktion auf die Räumung.

Zwei Monate vor der Abgeordnetenhauswahl bringt das Urteil die Politik in Erklärungsnöte. Henkel verteidigte den Einsatz und wies Vorwürfe der Opposition zurück, die Polizei habe sich nicht an Recht und Gesetz gehalten. Mit dem Einsatz habe man Gefahren abwehren und die Bauarbeiter schützen wollen. „An dieser rechtlichen Einschätzung halten wir fest“, erklärte der Senator.

Zuvor hatte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) eine Mitverantwortung abgelehnt. „Die Senatskanzlei war nicht involviert in die Vorläufe zum Einsatz der Polizei. Wir gehen fest davon aus, dass die Innenverwaltung die Rechtsgrundlage dafür erklären kann“, erklärte Senatssprecherin Daniela Augenstein.

Weil der Anwalt des Eigentümers nicht zum Gerichtstermin erschien, hatte die Richterin ein sogenanntes Versäumnisurteil verkündet und damit den Nutzern Recht gegeben. Bis zur endgültigen Klärung können sie wieder zurückziehen.

Die Richterin habe zivilrechtlich wegen der Abwesenheit des Anwalts nicht anders entscheiden können, sagte Henkel. Es gebe konkrete Erkenntnisse, dass der Anwalt aufgrund einer massiven Einschüchterung beziehungsweise eines Brandanschlags nicht an dem Termin teilgenommen habe. Ein Polizeisprecher sagte dazu, es werde ermittelt, ob ein Brandschlag auf ein Auto in Zusammenhang mit den Vorkommnissen stehe.

Die Räumung am 22. Juni durch die Polizei hatte Gewaltausbrüche von Linksextremisten ausgelöst. Bei schweren Krawallen am vergangenen Wochenende wurden 123 Polizisten verletzt. Die Polizei sprach von der aggressivsten und gewalttätigsten Demonstration seit Jahren in der Hauptstadt.

Der Rechtsanwalt des klagenden Vereins teilte nach der Gerichtsentscheidung mit, man wolle jetzt mit dem Eigentümer über einen Mietvertrag verhandeln. Eine Initiative von Nachbarn und Anwohnern forderte eine „unverzügliche Rückgabe“ der Räumlichkeiten und das sofortige Ende von Polizeimaßnahmen wie Absperrungen.

Die Opposition erhob schwere Vorwürfe gegen den Innensenator. Die Grünen forderten eine Sondersitzung des Innenausschusses. In der Piratenfraktion wurde Henkel vorgeworfen, den Konflikt aus wahlkampftaktischen Gründen provoziert zu haben. Die Linke sprach von einer „riesigen Blamage“. Es werde wieder deutlich, dass der Innensenator selbst zur Eskalation beigetragen habe.

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