Stuttgart:Wenn Ehrgefühl tötet: Mann wegen blutigen Mordes verurteilt

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Der Angeklagte in einem Mordprozess sitzt auf einer Bank im Landgericht Stuttgart. (Foto: Marijan Murat/dpa/Aktuell)

Jahrelang geht die Frau durch die Hölle. Immer wieder demütigt sie ihr Ehemann, droht ihr mit dem Tod, beschimpft sie als Hure. Zumindest die Schläge hören auf,...

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Stuttgart (dpa/lsw) - Jahrelang geht die Frau durch die Hölle. Immer wieder demütigt sie ihr Ehemann, droht ihr mit dem Tod, beschimpft sie als Hure. Zumindest die Schläge hören auf, als sie mit ihm und den Kindern 2015 aus dem Iran nach Deutschland flüchtet. Der Hass gehört aber weiter zum Alltag in der afghanischstämmigen Familie. Trotzdem setzt die 42-Jährige all ihre Hoffnung in die neue Heimat. Sie will selbstbestimmt leben, das Haus verlassen, Freundinnen treffen. Das Streben nach Glück bezahlt sie mit ihrem Leben.

Ihr elf Jahre älterer Ehemann wird am Donnerstag am Stuttgarter Landgericht wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Es geht in diesem Prozess weniger um Eifersucht als vielmehr um ein krankhaftes Ehrgefühl und ein mittelalterliches Familienbild. Der 53-jährige Angeklagte sitzt am Donnerstag im weißen Kapuzenpulli auf der Anklagebank, er hat ein kantiges Gesicht und einen dünnen Schnauzbart. Das Urteil nimmt er zunächst reglos hin. Als Richter Rainer Gless die Geschehnisse vom 19. Juni 2020 vorträgt, vergräbt er sein Gesicht immer tiefer in die Hände.

Wieder einmal beschimpft und bedroht der Mann seine Frau an diesem Tag in der Stuttgarter Flüchtlingsunterkunft, in der sie leben. Denn die 42-Jährige hat sich geschminkt, will zu später Stunde noch zu einer Freundin. Dieses „ungehörige Verhalten“ habe das Fass zum Überlaufen gebracht, berichtet Gless. Der Mann greift sich ein Küchenmesser mit einer neun Zentimeter langen Klinge und läuft ihr hinterher. An der S-Bahn-Haltestelle Nordbahnhof holt er sie ein. Er schlägt sie mit Fäusten, sticht schließlich fünf Mal zu, in die Brust, in den Hals. Sie schreit, versucht sich zu wehren, aber hat keine Chance. Ein Passant greift ein, kann nicht mehr helfen. Die Frau ist so schwer verletzt, dass sie zwei Tage später in einem Krankenhaus stirbt. Der Mann legt das Küchenmesser auf einen Zigarettenautomaten und lässt sich festnehmen.

Bis zuletzt bestreitet der 53-Jährige in dem Prozess die Tat. Er erzählt eine ganz andere Version vor Gericht: Seine Frau habe das Küchenmesser mitgenommen, habe ihn aufgefordert, sie damit zu stechen. Dann habe es ein Gerangel gegeben. Attackiert haben will er sie damit nicht. Zeugen erzählen aber eine ganz andere Geschichte, die Untersuchungen der Rechtsmedizin ebenfalls. Die Strafkammer hält die Aussagen des Angeklagten auch für alles andere als glaubwürdig. „Für uns stand außer Zweifel, dass der Angeklagte am Tatort der Aggressor war“, sagt Richter Gless.

Für das Gericht ist das ein Mord aus niedrigen Beweggründen. Der Angeklagte habe seine Mannes- und Familienehre wieder herstellen wollen. „Diese Einstellung steht aus unserer Sicht auf niedrigster sittlicher Stufe und ist überdurchschnittlich verachtenswert“, sagt Gless bei der Urteilsverkündung. Für eine Tötungsabsicht spricht aus seiner Sicht allein schon die Wucht der Messerstiche - die seien teils tiefer gewesen als das Küchenmesser lang. Der Richter sieht den 53-Jährigen trotz posttraumatischer Belastungsstörung und depressiver Störung als schuldfähig an. Zwei Tage vor der Tat habe der Angeklagte zudem bereits davon gesprochen, jemanden umzubringen.

Im Iran, wo er mit seiner Frau jahrelang lebte, habe der Angeklagte allein die Geschicke der Familie bestimmt, sagt der Richter. Die Ehefrau habe sich dort auf das Kochen und Putzen beschränken müssen, durfte nur mit Erlaubnis des Mannes das Haus verlassen. In Deutschland sei ihm die Stellung als Familienoberhaupt aber entglitten. Er habe es nicht ertragen, dass seine Frau hier neue Freiheiten entdeckt habe. „Mit seinem männerdominierten Rollenverständnis erlitt der Angeklagte in Deutschland - in seinen Augen ein Frauenland - eine Bruchlandung“, sagt Gless. „Er fühlte sich dadurch überaus entwertet und überaus entehrt.“ Er habe sie getötet, um seine Ehre wieder herzustellen. Dabei habe sie „lediglich ihren nachvollziehbaren Wunsch nach einem nicht vom Angeklagten dominierten Leben Geltung verschaffen wollen“.

Zur Urteilsverkündung sind viele Frauen gekommen, sie demonstrieren vor dem Gerichtsgebäude mit Transparenten gegen Gewalt gegen Frauen. 15 Jahre seien nicht genug, sagt Gülay Tolu im Anschluss. Die 40-Jährige engagiert sich beim Bündnis „Frauensolidarität in Europa“. Gewalt sei in vielen Familien an der Tagesordnung, die Corona-Krise habe das Problem verschlimmert. „Genug wäre, wenn er wirklich lebenslang sitzen müsste.“

© dpa-infocom, dpa:210128-99-208309/4

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