Stuttgart:Urteil im „Nestwerk“-Prozess fällt Ende Januar

Stuttgart (dpa/lsw) - Im Betrugsprozess gegen den ehemaligen Vorstand der Stuttgarter Sozialstiftung "Nestwerk" fällt am 31. Januar das Urteil. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von fünf Jahren und vier Monaten gegen den heute 70-Jährigen gefordert, wie das Gericht am Dienstag bestätigte. 245 Vergehen, von Untreue und Betrug über Urkundenfälschung, Insolvenzverschleppung, Bankrott und noch mehr sind dem einstigen hauptamtlichen Vorstand der Sozialstiftung von der Staatsanwaltschaft vorgehalten worden.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Stuttgart (dpa/lsw) - Im Betrugsprozess gegen den ehemaligen Vorstand der Stuttgarter Sozialstiftung „Nestwerk“ fällt am 31. Januar das Urteil. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von fünf Jahren und vier Monaten gegen den heute 70-Jährigen gefordert, wie das Gericht am Dienstag bestätigte. 245 Vergehen, von Untreue und Betrug über Urkundenfälschung, Insolvenzverschleppung, Bankrott und noch mehr sind dem einstigen hauptamtlichen Vorstand der Sozialstiftung von der Staatsanwaltschaft vorgehalten worden.

Mit der im Sozialwohnungsbau tätigen Stiftung soll er einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe angerichtet haben. Allein die Stadt Stuttgart blieb laut Anklage auf gut 4,6 Millionen Euro an Darlehen und Bürgschaften sitzen. Urkundenfälschung, Bestechung und ähnliches hatten den Mann Anfang der 1990er-Jahre schon mal für mehrere Jahre ins Gefängnis gebracht. Diesmal gipfelte das Ganze darin, dass er die mit Münzgeld betriebenen Waschautomaten in Wohnobjekten für Obdachlose plünderte und 13 000 Euro zur Bank trug. „Warum“?, fragte der Richter. „Größenwahn? Gier?“, antwortete der Angeklagte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: