Terrorprozess:Freispruch gefordert für mutmaßlichen Chef der „Gruppe S.“

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Ein Angeklagter (r) unterhält sich durch eine Scheibe mit seinem Anwalt. (Foto: Marijan Murat/dpa)

Die Bundesanwaltschaft hat hohe Haftstrafen für die Männer der „Gruppe S.“ gefordert - nun dürfen die Verteidiger in dem Mammutprozess plädieren. Es geht zunächst um den mutmaßlichen Chef der Gruppe. Doch ein neuer Beweisantrag unterbricht das Verfahren.

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Stuttgart (dpa) - Im Terrorprozess gegen die „Gruppe S.“ hat die Verteidigung einen Freispruch für den mutmaßlichen Rädelsführer gefordert. Es geht um den aus Augsburg stammenden Werner S., der laut Bundesanwaltschaft die treibende Kraft hinter der Gruppe gewesen ist. Er habe die Ziele formuliert, nach Kämpfern gesucht und sich um Bewaffnung gekümmert. Die Bundesanwaltschaft hatte vergangene Woche sieben Jahre Haft für Werner S. gefordert. Die Verteidiger hingegen wollen erreichen, dass er auf freien Fuß kommt.

Am Dienstag starteten die Schlussvorträge der Verteidigung. Elf Männer sind in dem Verfahren angeklagt, sie werden von doppelt so vielen Rechtsanwälten vertreten. Den Männern wird vorgeworfen, eine Terrorzelle gegründet zu haben. Sie wollten nach Erkenntnissen der Anklage mit Anschlägen gegen Moscheen einen Bürgerkrieg in Deutschland provozieren.

Die Sitzung im streng gesicherten Saal des Oberlandesgerichts endete am Dienstag aber bereits nach weniger als fünf Minuten - aufgrund eines neuen Beweisantrags. Die Rechtsanwältin von Werner S. beantragte die Vernehmung eines weiteren Zeugen. Dieser könne darlegen, dass ihr Mandant kurz vor seiner Verhaftung einen ihn entlastenden Post auf Facebook abgesetzt habe. Demnach habe Werner S. geschrieben, dass alle seine Vorbereitungen, eine Gruppe zu bilden, „fruchtlos“ verlaufen seien und er nun nach Italien gehen wolle, um von der Vermietung eines Ferienhauses zu leben.

Das Verfahren läuft seit mehr als 160 Verhandlungstagen und wurde aufgrund seines Umfangs und der Corona-Pandemie in die Länge gezogen. Die Mehrheit der Männer befindet sich zwischenzeitlich nicht mehr in U-Haft.

Weil sich ein mit der Bahn anreisender Angeklagter am Dienstag verspätete, verzögerte sich der Prozessbeginn um mehr als eine Stunde. Der Richter drohte dem Mann nach seiner Ankunft, ihn wieder ins Gefängnis zu stecken. Er müsse sich bewusst sein, dass sein Haftbefehl jederzeit wieder in Vollzug gesetzt werden könne. Und er müsse künftig mit der Bahn anders umgehen, riet der Richter: „Die Hoffnung, dass sie pünktlich erscheint, erweist sich leider häufig als fehlerhaft.“

Die Anwälte eines weiteren Angeklagten der „Gruppe S.“ ziehen indes vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Sie hätten dort nach einer erfolglosen Verfassungsbeschwerde eine Menschenrechtsbeschwerde eingelegt, sagte Anwalt Jörg Becker am Rande des Verfahrens am Dienstag. Die Beschwerdeschrift habe 1155 Seiten, das Paket habe 5,8 Kilogramm gewogen, berichtete der Anwalt. „Die Menschenrechtsverletzung unseres Mandanten wiegt deutlich schwerer.“

Konkret rügen die Anwälte eine Verletzung des sogenannten Beschleunigungsgebots in Haftsachen. „Das Gericht hat nach Herzenslust getrödelt“, sagte Becker zu dem Verfahren, das seit fast zweieinhalb Jahren läuft. Sein Mandant sitze seit mehr als dreieinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Er habe das ganze erste Jahr in Isolationshaft verbringen müssen, kritisierte der Anwalt.

Die Bundesanwaltschaft hatte vergangene Woche für alle elf Angeklagten Haftstrafen gefordert, die geringste liegt bei zwei Jahren und acht Monaten. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Dann wird das Gericht über den neuen Beweisantrag entscheiden.

© dpa-infocom, dpa:231010-99-512352/3

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