Prozesse:Streit um Schutzhelm: Bundesgerichtshof gibt Radfahrerin recht

Karlsruhe (dpa) - Radfahrer haben bei unverschuldeten Unfällen auch dann einen vollen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie ohne Helm unterwegs waren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter gaben einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein recht, die 2011 auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war. Eine Autofahrerin hatte vor ihr die Tür geöffnet. Von der Autofahrerin und deren Versicherung verlangt die verunglückte Radfahrerin Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Schleswig hatte ihr eine 20-prozentige Mitschuld angelastet, weil sie keinen Helm trug.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Karlsruhe (dpa) - Radfahrer haben bei unverschuldeten Unfällen auch dann einen vollen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie ohne Helm unterwegs waren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter gaben einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein recht, die 2011 auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war. Eine Autofahrerin hatte vor ihr die Tür geöffnet. Von der Autofahrerin und deren Versicherung verlangt die verunglückte Radfahrerin Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Schleswig hatte ihr eine 20-prozentige Mitschuld angelastet, weil sie keinen Helm trug.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: