Schwerin:Zehn Jahre Haft für Angeklagten im Auftragsmord-Prozess

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Schwerin (dpa/mv) - Wegen Anstiftung zum versuchten Mord hat das Landgericht Schwerin einen 53 Jahre alten Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Richterspruch am Mittwoch erfolgte gut 21 Jahre nach der Tat. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Auftrag eines Fahrlehrers zwei Männer angestiftet hat, im März 1996 in Plate bei Schwerin auf dessen ehemalige Ehefrau zu schießen. Die Frau wurde am Kopf getroffen, überlebte den Anschlag schwer verletzt.

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Schwerin (dpa/mv) - Wegen Anstiftung zum versuchten Mord hat das Landgericht Schwerin einen 53 Jahre alten Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Richterspruch am Mittwoch erfolgte gut 21 Jahre nach der Tat. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Auftrag eines Fahrlehrers zwei Männer angestiftet hat, im März 1996 in Plate bei Schwerin auf dessen ehemalige Ehefrau zu schießen. Die Frau wurde am Kopf getroffen, überlebte den Anschlag schwer verletzt.

Der Angeklagte hatte im Laufe des über ein Jahr währenden Prozesses eingeräumt, von den Mordabsichten gewusst zu haben, eine Beteiligung aber bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Gefängnis beantragt. Die Verteidigung wollte einen Freispruch erreichen und kündigte noch im Gerichtssaal Revision gegen das Urteil an.

Die Richter stützten ihr Urteil auf Aussagen des Fahrlehrers und eines der Schützen sowie auf Angaben eines weiteren Mitwissers. Sie hatten ihre früheren Angaben zur Tat geändert und damit auch den Angeklagten belastet. Den Angaben zufolge stritt sich der Fahrlehrer Mitte der 1990er Jahre intensiv mit seiner geschiedenen Ehefrau über Geld und über das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn.

Nach Überzeugung des Gerichts fasste er deshalb zusammen mit dem jetzt Verurteilten den Plan, seine Ex-Frau umzubringen. Daraufhin habe der Mann zu den späteren Schützen Kontakt aufgenommen und ihnen 20 000 Mark für die Ausführung des Mordplans versprochen.

Die Verteidiger hatten argumentiert, dass die Aussagen der Belastungszeugen widersprüchlich seien und sich das Urteil darauf nicht stützen lasse. Alle drei hätten auf Vergünstigungen in eigenen Gerichtsverfahren gehofft. Der Fahrlehrer wurde 2002 zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Die beiden Schützen bekamen 1997 eine lebenslange Freiheitsstrafe beziehungsweise sieben Jahre Jugendhaft.

Falls das Urteil gegen den Vermittler rechtskräftig wird, gilt ein Jahr Haft bereits als verbüßt, weil das Verfahren den Angaben zufolge in rechtsstaatswidriger Weise zu lange dauerte. Der Prozess hatte im Oktober 2016 begonnen und ging über 43 Verhandlungstage.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann zudem vor, bei einem weiteren versuchten Mord 1995 in Schwerin zwischen Auftraggeber und Schützen vermittelt zu haben. Ein Termin für diesen Prozess steht noch aus.

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