Schwerin:Totschlagsprozess gegen 54-jährigen Mann: Sieben Jahre Haft

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Wegen Totschlags an seiner Frau hat das Landgericht Schwerin den 54 Jahre alten Ehemann am Mittwoch zu sieben Jahre Haft verurteilt. Die Strafkammer blieb mit...

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Schwerin (dpa/mv) - Wegen Totschlags an seiner Frau hat das Landgericht Schwerin den 54 Jahre alten Ehemann am Mittwoch zu sieben Jahre Haft verurteilt. Die Strafkammer blieb mit ihrem Urteil knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer am Vormittag acht Jahre Gefängnis für den Unternehmer aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim verlangt hatte.

Nach Überzeugung der Richter hatte der Mann seine 46 Jahre alte Frau im April dieses Jahres im Bad des gemeinsamen Hauses mit einem Schal erdrosselt. Vor Gericht gab er die Tat grundsätzlich zu, wollte sich zu Details aber nicht äußern. In seinem Schlusswort sagte er, er bereue zutiefst, was er getan habe.

Das Gericht berücksichtigte nach Angaben eines Sprechers bei der Bemessung der Strafe auch die Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit, die nicht auszuschließen gewesen sei. Nach Angaben eines Gutachters litt der Mann seit Herbst vergangenen Jahres an Depressionen und psychotischen Störungen. Den Angaben zufolge hatte er Existenzängste, fühlte sich verfolgt und plagte sich mit Selbstmordgedanken. Anfang des Jahres verbrachte er mehrere Wochen in einer Klinik, beendete den Aufenthalt dann aber vorzeitig, weil er ihn für zwecklos hielt.

Den Ermittlungen zufolge war es kurz vor der Tat zum Disput zwischen ihm und seiner Frau gekommen, die eine stationäre Behandlung für notwendig hielt und ihren Standpunkt mit der Drohung untermauerte, ihren Mann andernfalls zu verlassen. Daraufhin zog er an dem Schal, den die Frau um den Hals trug, bis sie bewusstlos zu Boden sank. Danach alarmierte er selbst die Polizei und ließ sich den Angaben zufolge widerstandslos festnehmen. Herbeigerufene Rettungskräfte konnten die Frau zunächst wiederbeleben, sie starb jedoch am übernächsten Tag im Krankenhaus.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung sahen bei dem Mann aufgrund seiner Krankheit ebenfalls verminderte Schuldfähigkeit. Der Verteidiger hielt eine Strafe von höchstens fünf Jahren für angemessen. Im Namen der als Nebenkläger am Prozess beteiligten Hinterbliebenen hatte eine Rechtsanwältin zehn Jahre Haft gefordert.

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