Schwerin:Sex gegen den Willen der Ex-Freundin: Anklage fordert Haft

Schwerin (dpa/mv) - Weil ein Mann seine ehemalige Freundin wiederholt gegen ihren Willen zum Sex gezwungen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft für ihn sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte am Montag am Landgericht Schwerin für drei Jahre und sechs Monate Haft. Der 39-jährige Angeklagte aus der russischen Republik Dagestan und die 55 Jahre alte Frau aus der Ukraine sollen sich in einem Asylbewerberheim in Parchim kennengelernt und eine sporadische Beziehung geführt haben.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Schwerin (dpa/mv) - Weil ein Mann seine ehemalige Freundin wiederholt gegen ihren Willen zum Sex gezwungen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft für ihn sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte am Montag am Landgericht Schwerin für drei Jahre und sechs Monate Haft. Der 39-jährige Angeklagte aus der russischen Republik Dagestan und die 55 Jahre alte Frau aus der Ukraine sollen sich in einem Asylbewerberheim in Parchim kennengelernt und eine sporadische Beziehung geführt haben.

Spätestens 2017 soll der 39-Jährige gewusst haben, dass seine Bekannte sich von ihm trennen wollte. Dennoch habe er mindestens zweimal Sex mit ihr gehabt, obwohl sie dagegen gewesen sei, so die Staatsanwaltschaft. Als die 55-Jährige ihm im Januar 2018 sagte, sie habe einen anderen Mann kennengelernt, sei er aggressiv geworden. Er soll sie geschlagen und in drei weiteren Fällen zum Sex gezwungen haben. Kurz darauf habe sie ihn angezeigt. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: