Schwerin:Misshandlung von Dreijährigem: Anklage fordert Haftstrafen

Schwerin (dpa/mv) - Im Schweriner Prozess um die Misshandlung und Vernachlässigung eines dreijährigen Jungen hat die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen für das angeklagte Ehepaar gefordert. Für den 32 Jahre alten Vater verlangte die Anklagevertreterin am Montag in ihrem Plädoyer vier Jahre und zehn Monate Gefängnis. Die 36-jährige Stiefmutter soll für vier Jahre und zwei Monate in Haft. Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass das Ehepaar aus Grevesmühlen 2016 den damals dreijährigen Sohn des Mannes über mehr als vier Monate geschlagen, gedemütigt und vernachlässigt hat. Die Verteidiger beantragten jeweils eine Strafe von zwei Jahren Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle.

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Schwerin (dpa/mv) - Im Schweriner Prozess um die Misshandlung und Vernachlässigung eines dreijährigen Jungen hat die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen für das angeklagte Ehepaar gefordert. Für den 32 Jahre alten Vater verlangte die Anklagevertreterin am Montag in ihrem Plädoyer vier Jahre und zehn Monate Gefängnis. Die 36-jährige Stiefmutter soll für vier Jahre und zwei Monate in Haft. Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass das Ehepaar aus Grevesmühlen 2016 den damals dreijährigen Sohn des Mannes über mehr als vier Monate geschlagen, gedemütigt und vernachlässigt hat. Die Verteidiger beantragten jeweils eine Strafe von zwei Jahren Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle.

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