Schwerin:Maschinenpistole und rechte Chats bei Ex-Polizist

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Die bei einem ehemaligen Elite-Polizisten mit Kontakten zur mutmaßlich rechtsextremen Prepper-Szene sichergestellte Maschinenpistole ist voll funktionsfähig....

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Schwerin (dpa/mv) - Die bei einem ehemaligen Elite-Polizisten mit Kontakten zur mutmaßlich rechtsextremen Prepper-Szene sichergestellte Maschinenpistole ist voll funktionsfähig. Ein Waffenexperte des Landeskriminalamts, der am Landgericht Schwerin als Zeuge und Sachverständiger geladen war, baute die vollautomatische Waffe mit Schalldämpfer am Donnerstag im Gerichtssaal zusammen und bestätigte ihre Funktionsfähigkeit. Die Maschinenpistole der Marke Uzi war bei einer Razzia im Juni im Wohnhaus des Angeklagten gefunden worden. Zudem waren weitere Waffen und mehr als 30 000 Schuss Munition sichergestellt worden.

Der Angeklagte war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Besitz seiner Waffenbesitzkarten und seines Munitionserwerbsscheins - sie waren bei einer Razzia zwei Jahre zuvor eingezogen worden. Bei dem ehemaligen Polizisten waren damals unsachgemäß gelagerte Waffen sowie Munition gefunden worden.

Auch die Uzi fällt unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Ihr Besitz ist Privatpersonen in Deutschland verboten. Die Waffe ist laut Staatsanwaltschaft im Jahr 1993 bei der Bundeswehr gestohlen worden. Der Angeklagte, der viele Jahre im Spezialeinsatzkommando (SEK) der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern tätig war, hatte erklärt, die Waffe am Rande einer Waffenbörse gekauft zu haben.

Der langjährige Polizist steht wegen illegalen Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor Gericht. Der Mann soll Beziehungen zur mutmaßlich rechtsextremen Prepper-Gruppe „Nordkreuz“ gehabt haben. Gegen diese ermittelt der Generalbundesanwalt wegen des Verdachts der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat. In diesem Verfahren wird der Angeklagte Marko G. als Zeuge geführt.

Im Prozess am Landgericht wurden am Donnerstag auch Chatprotokolle mit rechten Inhalten vorgestellt, die strafrechtlich relevant sein könnten. Dazu gehört unter anderem ein Bild, das der Angeklagte an einen Bekannten verschickte und das laut Staatsanwaltschaft wohl Wehrmachtsoldaten zeigt, die vermutlich auf vor ihnen liegende Opfer zielen. Darauf stehe „Asylantrag abgelehnt“, hieß es. Ein anderes Bild, das der Angeklagte 2017 am 20. April (Geburtstag von Adolf Hitler) an einen Bekannten verschickte, zeigt Hitler, ein Hakenkreuz, brennende Kerzen und den Schriftzug „Happy Birthday“.

Der Prozess soll nächste Woche zu Ende gehen. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind für den 18. Dezember vorgesehen, das Urteil für den 19. Dezember.

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