Schwerin:Haft- und Bewährungsstrafe im AWO-Untreue-Prozess gefordert

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Im Prozess gegen zwei ehemalige Führungskräfte des AWO-Kreisverbandes Müritz hat die Staatsanwaltschaft eine Haft- und eine Bewährungsstrafe gefordert. Die...

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Schwerin (dpa/mv) - Im Prozess gegen zwei ehemalige Führungskräfte des AWO-Kreisverbandes Müritz hat die Staatsanwaltschaft eine Haft- und eine Bewährungsstrafe gefordert. Die Anklagevertretung sah es am Freitag vor dem Landgericht Schwerin als erwiesen an, dass sich der langjährige Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Waren, Peter Olijnyk, der schweren Untreue schuldig gemacht hat und beantragte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren.

Außerdem sollen 625.000 Euro seines Vermögens eingezogen werden. Den ehemaligen Kreisverbandsvorsitzenden Götz-Peter Lohmann sah die Staatsanwaltschaft überführt, zur Untreue Beihilfe geleistet zu haben. Sie plädierte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Den beiden Angeklagten im Alter von 72 beziehungsweise 78 Jahren, wird vorgeworfen, 2005 und 2012 ohne die notwendige Mitwirkung anderer Vorstandsmitglieder Olijnyks Einkommen unangemessen erhöht zu haben. Dadurch sei der AWO ein Schaden von mehr als einer Million Euro entstanden, so die Staatsanwaltschaft.

Für die Anhebung des jährlichen Grundgehalts von 84 000 Euro auf dann 120 000 Euro im Herbst 2012 habe es keine Rechtfertigung gegeben. Zudem hätten beide Angeklagte gewusst, dass sie nicht allein hätten handeln dürfen. Neben dem höheren Gehalt wurde für Olijnyk von der AWO ab 2012 eine zusätzliche Altersversorgung angespart, die allerdings nicht ausgezahlt wurde. Dies komme einem unangebrachten „goldenen Handschlag“ gleich, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Olijnyk plädierte selbst auf einen Freispruch für sich. Sein Einkommen sei eher zu niedrig als zu hoch gewesen. Viele der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien falsch, böswillig und beruhten auf „grobschlächtigen“ Ermittlungen. Viele der im Prozess gehörten Zeugen sind aus seiner Sicht unglaubwürdig. Olijnyk sprach von „Sippenhaft“, weil im Verlaufe des Verfahrens nicht nur Teile seines Vermögens, sondern auch Geld auf Konten seiner Frau und seiner Tochter von der Staatsanwaltschaft sichergestellt worden seien.

Lohmanns Verteidiger räumte ein, dass der Angeklagte die Verträge mit Olijnyk hätte prüfen lassen müssen. Als juristischer Laie und ehrenamtlicher Vorsitzender habe er Olijnyk blind vertraut und nur das getan, was bei der AWO Müritz seit Jahren üblich gewesen sei. Der Vorwurf der Anklage gegenüber Lohmann, er habe mit Hilfe Olijnyks über Jahre einen Anstellungsvertrag bei der AWO gehabt, ohne dafür zu arbeiten, wurde gegen eine Geldzahlung von 50 000 Euro fallen gelassen.

Nachdem die Höhe des Gehalts bekannt geworden war, war Olijnyk 2016 fristlos entlassen worden. Dagegen wehrte er sich erfolglos vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschied 2019 in einem Zivilprozess, dass er rund 390.000 Euro an überhöhtem Gehalt, Tantiemen und Betriebsrentenanteilen an die AWO zurückzahlen muss (Az 1U 36/16).

Das Urteil im Strafverfahren in Schwerin soll am kommenden Freitag verkündet werden.

© dpa-infocom, dpa:210604-99-863598/3

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