Schwerin:Freispruch für Angeklagte nach angeblicher Vergewaltigung

Schwerin (dpa) - Im Prozess um die angebliche Vergewaltigung einer 13-Jährigen hat das Landgericht Schwerin die beiden Angeklagten freigesprochen. Die Richter seien nicht überzeugt, dass das Mädchen gegen seinen Willen Sex mit den 19 und 31 Jahre alten Angeklagten hatte, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Wegen dieser Zweifel hätten sie für die Angeklagten entschieden. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, im Mai dieses Jahres das Mädchen aus Nordwestmecklenburg bei ihr zu Hause zum Geschlechtsverkehr genötigt zu haben. Die damals 13-Jährige hatte den jüngeren Angeklagten über das Internet kennengelernt. Sie gab vor, 15 Jahre alt zu sein, als sie ihn einlud und ihm versprach, mit ihm intim zu werden. Der junge Mann brachte seinen 31-jährigen Onkel mit. Die Männer räumten vor Gericht ein, Sex mit dem Mädchen gehabt zu haben, bestanden aber darauf, keine Gewalt angewendet zu haben.

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Schwerin (dpa) - Im Prozess um die angebliche Vergewaltigung einer 13-Jährigen hat das Landgericht Schwerin die beiden Angeklagten freigesprochen. Die Richter seien nicht überzeugt, dass das Mädchen gegen seinen Willen Sex mit den 19 und 31 Jahre alten Angeklagten hatte, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Wegen dieser Zweifel hätten sie für die Angeklagten entschieden. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, im Mai dieses Jahres das Mädchen aus Nordwestmecklenburg bei ihr zu Hause zum Geschlechtsverkehr genötigt zu haben. Die damals 13-Jährige hatte den jüngeren Angeklagten über das Internet kennengelernt. Sie gab vor, 15 Jahre alt zu sein, als sie ihn einlud und ihm versprach, mit ihm intim zu werden. Der junge Mann brachte seinen 31-jährigen Onkel mit. Die Männer räumten vor Gericht ein, Sex mit dem Mädchen gehabt zu haben, bestanden aber darauf, keine Gewalt angewendet zu haben.

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