Schwerin:Auftakt im Totschlagsprozess: Öffentlichkeit ausgeschlossen

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild)

Am Landgericht Schwerin hat am Freitag der Prozess gegen einen 42-Jährigen begonnen, dem die Staatsanwaltschaft Totschlag und gefährliche Körperverletzung...

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Schwerin (dpa/mv) – Am Landgericht Schwerin hat am Freitag der Prozess gegen einen 42-Jährigen begonnen, dem die Staatsanwaltschaft Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorwirft. Nach Angaben des Gerichts soll der Mann aus Boizenburg (Kreis Ludwigslust-Parchim) im Februar einen Nachbarn getötet und auf herbeigerufene Polizisten geschossen haben. Dabei sei ein Beamten verletzt worden.

Noch vor der Verlesung der Anklage wurde die Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündung vom Prozess ausgeschlossen. Das Gericht begründete dies mit dem notwendigen Schutz der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der unter einer schweren psychischen Störung leide und während der Tat vermindert schuldfähig gewesen sein soll. In der Verhandlung würden Details aus dem Sexualleben des Angeklagten zur Sprache kommen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien. Die Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Klinik sei wahrscheinlich, erklärte der Richter. Mit einem Urteil wird für den Herbst gerechnet.

Der Angeklagte hatte laut Gerichtsmitteilung am Abend vor der Tat mit seinem 41 Jahre alten Nachbarn zusammengesessen und getrunken. Aus ungeklärtem Grund habe er dem Mann dann zahlreiche Stiche und Schnitte zugefügt, an denen das Opfer starb. Danach habe er einem Freund am Telefon gesagt, er wolle sich das Leben nehmen. Als daraufhin Polizisten bei ihm klingelten, weigerte er sich, die Tür zu öffnen. Diese konnte erst mit Hilfe von Feuerwehrleuten gewaltsam geöffnet werden. Dann habe der Angeklagte in Richtung der Beamten geschossen und dabei einen von ihnen ins Bein geschossen.

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