Schlüchtern:Prozess um Gesichtsverstümmelung: Rätsel um Alter

Hanau (dpa/lhe) - Dem wegen einer Gesichtsverstümmelung angeklagten Flüchtling droht im Fall einer Verurteilung möglicherweise eine härtere Strafe. Ein Zeuge sagte in dem Prozess am Landgericht Hanau am Dienstag aus, dass der Angeklagte älter sei, als der angegeben hatte. Der junge Mann aus Eritrea war mit ihm im Zuge der Flüchtlingsbewegungen von Italien nach Deutschland gereist. Dabei hätten sie beschlossen, ihr Geburtsjahr fortan nicht mehr mit 1993, sondern mit 1997 anzugeben. Sie hätten sich dadurch Vorteile im Asylverfahren erhofft.

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Hanau (dpa/lhe) - Dem wegen einer Gesichtsverstümmelung angeklagten Flüchtling droht im Fall einer Verurteilung möglicherweise eine härtere Strafe. Ein Zeuge sagte in dem Prozess am Landgericht Hanau am Dienstag aus, dass der Angeklagte älter sei, als der angegeben hatte. Der junge Mann aus Eritrea war mit ihm im Zuge der Flüchtlingsbewegungen von Italien nach Deutschland gereist. Dabei hätten sie beschlossen, ihr Geburtsjahr fortan nicht mehr mit 1993, sondern mit 1997 anzugeben. Sie hätten sich dadurch Vorteile im Asylverfahren erhofft.

Dadurch würde bei dem Angeklagten im Prozess Erwachsenen-Strafrecht greifen. Bislang wird am Jugend-Schöffengericht verhandelt. Der Angeklagte blieb trotz der Aussage des Zeugen dabei, 1997 geboren zu sein. Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten soll nun Hinweise auf das Alter des Mannes geben.

Der nach eigenen Angaben heute 20-Jährige ist wegen versuchten Mordes sowie schwerer und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll einen Freund (18) im Oktober 2016 in Schlüchtern brutal misshandelt haben. Bei der Bluttat unter Flüchtlingen soll er ihm unter anderem mit zwei Messern in den Hals gestochen haben, zudem mit einem Kugelschreiber in beide Augen.

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