Schlüchtern:Gesicht eines Mannes verstümmelt: Zwölf Jahre Haft

Hanau (dpa/lhe) - Im erneuten Prozess um die Gesichtsverstümmelung eines Mannes hat das Landgericht Hanau den Angeklagten zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Richter verhängten die Strafe am Donnerstag wegen gefährlicher und beabsichtigter schwerer Körperverletzung. Zu der Tat war es im Oktober 2016 in einer Wohnung in Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis) gekommen.

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Hanau (dpa/lhe) - Im erneuten Prozess um die Gesichtsverstümmelung eines Mannes hat das Landgericht Hanau den Angeklagten zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Richter verhängten die Strafe am Donnerstag wegen gefährlicher und beabsichtigter schwerer Körperverletzung. Zu der Tat war es im Oktober 2016 in einer Wohnung in Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis) gekommen.

Dort hatte der Flüchtling aus Eritrea dem damals 18-jährigen Somalier, ebenfalls ein Flüchtling, in den Hals gestochen. Laut Anklage entstellte er ihm mit Stichen und Schnitten von Messern und Bissen das Gesicht. Augen und Ohren wurden schwer verletzt, das Opfer ist seither nahezu blind.

Der Angeklagte, der einem Gutachten zufolge mindestens 27 Jahre alt ist, war im Juni 2017 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht muss sich aber erneut mit dem Fall befassen, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil wegen Rechtsfehlern aufhob.

Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre gefordert und von „beispiellosem Sadismus“ gesprochen. Die Verteidigung forderte in ihrem Schlussvortrag, die Strafe solle neuneinhalb Jahre nicht übersteigen. Die Verteidigung kündigte nach dem Urteil in Hanau an, in Revision gehen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft wollte diese Option prüfen. Man sei aber geneigt - auch im Sinne des Rechtsfriedens - das Urteil zu akzeptieren.

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