Schleswig:Windkraftanlagen-Moratorium: Verwaltungsgericht entscheidet

Kiel (dpa/lno) - Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat am Mittwoch mehrere Klagen gegen den Baustopp für neue Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein verhandelt. Das Moratorium war ursprünglich bis zum 5. Juni 2017 befristet und wurde im April vom Landtag bis zum 30. September 2018 verlängert. Dagegen wenden sich mehrere Kläger, die Windkraftanlagen errichten wollen. Im Mittelpunkt der Verfahren steht die Frage, ob die Verlängerung des Moratoriums - geregelt im ergänzten Paragrafen 18a des Landesplanungsgesetzes - verfassungsgemäß oder ein nicht vertretbarer Eingriff in das Recht auf Eigentum ist. Ursprünglich sollten fünf Verfahren verhandelt werden. Eines wurde aber vertagt. Mit Entscheidungen in den anderen vier Verfahren wird am Nachmittag gerechnet.

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Kiel (dpa/lno) - Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat am Mittwoch mehrere Klagen gegen den Baustopp für neue Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein verhandelt. Das Moratorium war ursprünglich bis zum 5. Juni 2017 befristet und wurde im April vom Landtag bis zum 30. September 2018 verlängert. Dagegen wenden sich mehrere Kläger, die Windkraftanlagen errichten wollen. Im Mittelpunkt der Verfahren steht die Frage, ob die Verlängerung des Moratoriums - geregelt im ergänzten Paragrafen 18a des Landesplanungsgesetzes - verfassungsgemäß oder ein nicht vertretbarer Eingriff in das Recht auf Eigentum ist. Ursprünglich sollten fünf Verfahren verhandelt werden. Eines wurde aber vertagt. Mit Entscheidungen in den anderen vier Verfahren wird am Nachmittag gerechnet.

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