Saarbrücken:Urteil nach Mord an Therapeuten rechtskräftig

Saarbrücken (dpa/lrs) - Das Urteil gegen einen Syrer, der wegen Mordes an einem Psychologen in einem Beratungszentrum für Flüchtlinge in Saarbrücken zu 13 Jahren Haft verurteilt worden war, ist rechtskräftig. Alle Beteiligten verzichteten auf eine Revision, wie eine Sprecherin des Landgerichts am Dienstag sagte. Das Gericht war bei der Strafzumessung dem Antrag des Oberstaatsanwaltes gefolgt; die Nebenklage hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Saarbrücken (dpa/lrs) - Das Urteil gegen einen Syrer, der wegen Mordes an einem Psychologen in einem Beratungszentrum für Flüchtlinge in Saarbrücken zu 13 Jahren Haft verurteilt worden war, ist rechtskräftig. Alle Beteiligten verzichteten auf eine Revision, wie eine Sprecherin des Landgerichts am Dienstag sagte. Das Gericht war bei der Strafzumessung dem Antrag des Oberstaatsanwaltes gefolgt; die Nebenklage hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert.

„Das Urteil ist mutmaßlich nicht zu beanstanden“, hatte Rosetta Puma, die Vertreterin der Nebenklage, schon direkt nach der Verkündung des Urteils in der vergangenen Woche gegenüber der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Auch sei ein weiteres Verfahren für die Angehörigen vermutlich „zu belastend“ und mache den Mann, der vor drei Wochen Vater geworden wäre, nicht wieder lebendig.

Verteidiger Fred Valentin hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Seinem 27 Jahre alten Mandanten hatte er nach dem Prozess dennoch empfohlen, es bei der Bestrafung wegen Mordes zu belassen.

Nach Ansicht des Gerichts hatte Mohammad A. am 7. Juni mit einem langen Küchenmesser zweimal „unvermittelt und mit erheblicher Vehemenz“ auf sein Opfer (30) eingestochen. „Aus völlig nichtigem Anlass, wohl aus Ärger und Wut, weil er sich zurückgesetzt fühlte wegen nicht zustande gekommener Behandlungstermine.“

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: