Saarbrücken:Suspendierter OB gibt Fehler zu und bietet Einigung an

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Der ehemalige Homburger OB, Rüdiger Schneidewind. (Foto: Oliver Dietze/dpa)

Zum Auftakt des neuen Prozesses um die Homburger Detektiv-Affäre hat der vom Dienst suspendierte Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind Fehler...

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Zum Auftakt des neuen Prozesses um die Homburger Detektiv-Affäre hat der vom Dienst suspendierte Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind Fehler eingeräumt, sich entschuldigt und der Stadt Geld aus eigener Tasche in Aussicht gestellt. Konkret bot er am Montag vor dem Landgericht Saarbrücken an, von den Kosten, die für eine Detektei zur Überwachung von Mitarbeitern des städtischen Bauhofs angefallen sein sollen, 81 000 Euro selbst zu tragen. Weitere 125 000 Euro würde eine Versicherung zahlen, so dass ein Restbetrag von 29 000 Euro für die Stadt bliebe.

Schneidewind muss sich in dem Revisions-Verfahren wegen Untreue verantworten. Im Februar 2019 war er vom Landgericht schon zu einer Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, nun wird der Prozess neu aufgerollt. In einer mehr als einstündigen Erklärung räumte der Angeklagte ein, Fehler gemacht zu haben - etwa bei der Entscheidung für die Überwachung der Bauhof-Beschäftigten an sich und der fehlenden Beteiligung des Stadtrates. „All dies tut mir sehr leid“, sagte er.

Die Mitarbeiter des Bauhofs standen im Verdacht, unrechtmäßig während der Arbeitszeit bei privaten Dritten Holz gefällt und privat veräußert zu haben. Der damalige OB ließ sie überwachen, ohne den Stadtrat zu informieren. „Ich wollte die Stadt nicht schädigen, das ist mir wichtig“, betonte Schneidewind vor Gericht. Sein Ansinnen sei „im Sinne des Gemeinwohls“ gewesen, materiellen und auch ideellen Schaden von der Stadt abzuwenden. „Ich wollte nicht, dass die Spatzen von den Dächern pfeifen, dass städtische Mitarbeiter sich selbst bedienen und der OB zuguckt und nichts macht.“

Eine Düsseldorfer Detektei hatte der Stadt für Observationen zwischen dem 1. November und dem 18. Dezember 2015 rund 328 000 Euro in Rechnung gestellt. Die Kosten seien „aus dem Ruder gelaufen“ und ihm vorher so nicht bewusst gewesen, erklärte Schneidewind. Es sei richtig, dass er selbst nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis zu 25 000 Euro berechtigt gewesen sei. Den Stadtrat habe er nicht informiert, weil er das Thema nicht habe öffentlich machen und den Zweck der Maßnahme nicht habe gefährden wollen. Letztendlich hatte die Überwachung zur Kündigung eines Mitarbeiters geführt.

In der Anklage heißt es, die Kosten, die Schneidewind der Stadt verursacht habe, hätten sich als „wirtschaftlich sinnlos und wertlos“ dargestellt. Der Prozess wird am kommenden Montag (9.00 Uhr) fortgesetzt. Ein Urteil könnte am 15. Dezember fallen.

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