Prozesse - Saarbrücken:Mord ohne Leiche: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft

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Handschellen sind an einem Gürtel eines Justizvollzugsbeamten befestigt. Foto: Frank Molter/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Prozess um den Mord ohne Leiche hat der Oberstaatsanwalt am Freitag lebenslange Freiheitsstrafen für die 56 und 57 Jahre alten Angeklagten gefordert. Für Ankläger Raimund Weyand gab es keinerlei Zweifel: weder, dass der vor 30 Jahren verschwundene Mann aus Völklingen tot sei, noch, dass die beiden Angeklagten dafür verantwortlich seien: "Klare Antwort: Ja, selbstverständlich", sagte er dazu vor dem Landgericht Saarbrücken.

Im Gegensatz dazu sahen die Verteidiger keinerlei Belege, dass ihre Mandanten an dem Tod eines damals 27-Jährigen beteiligt gewesen sein sollten. Sie beantragten jeweils Freispruch. Es gebe zwar Zeugen vom Hörensagen, aber keine objektiven, festen Beweise.

Die Deutschen sollen mit einem dritten Mann im September 1991 den 27-Jährigen aus Völklingen in einen Wald bei Wadgassen gelockt, erschlagen und in einer vorbereiteten Grube vergraben haben. Für den Oberstaatsanwalt lag damit eindeutig das Mordmerkmal der Heimtücke vor. Der dritte Tatverdächtige hatte sich im Januar 2021 im Gefängnis das Leben genommen und einen Abschiedsbrief hinterlassen, in dem er die Tat der drei gestanden hatte.

Auch Bekannte und Ex-Partnerinnen hatten gesagt, dass die Angeklagten ihnen von der Tat erzählt hätten. Wegen völlig unterschiedlicher Herkunft, Intelligenz und sozialer Umstände könne man laut Weyand ausschließen, dass sich die Zeugen "verschworen" haben könnten, um den Angeklagten zu schaden. Auch hätten sie teilweise sehr detailliert berichtet - zum Beispiel, dass einer der Täter dem röchelnden Opfer noch die Kehle eingetreten habe. "Derartige Details erfindet man nicht", sagte der Oberstaatsanwalt.

Bleibe die Frage, warum man sich mit einem Tötungsdelikt brüsten sollte, wenn man es nicht begangen habe. "Einzig sinnvolle Erklärung ist, dass sie mit dem Geschehen nicht abschließen konnten und sich Luft machen mussten, um ihr schlechtes Gewissen loszuwerden", so der Anklagevertreter.

Die Verteidiger hingegen vermuteten die Täter eher in einer Motorradgang, die den Verschwundenen nach Frankreich gelockt, dort umgebracht und vergraben haben sollen. Verteidiger Klaus Robling sagte, er sei der festen Überzeugung, dass es sich bei einem Schädel, der 2003 im französischen Dabo gefunden wurde, um den verschwundenen Saarländer handle. Eine Sachverständige hatte von einer Wahrscheinlichkeit von 75 bis 80 Prozent gesprochen. Im Widerspruch dazu standen Aussagen, dass dem Verschwundenen Schneidezähne gefehlt haben sollen.

Die Einschätzung der Gutachterin bezeichnete der Oberstaatsanwalt im Zusammenhang mit der Beweisfindung als "völlig bedeutungslos". Die Sachlage sei eindeutig gewesen, dass es sich bei dem anonymen Toten nicht um Peter G. handle.

Der Anwalt der früheren Ehefrau des Verschwundenen stellte die Mordvorwürfe der Anklage in Frage. Einen konkreten Antrag stellte er nicht, "das Gericht möge eine weise Entscheidung treffen", sagte er und zitierte den Philosophen Voltaire: "Besser man riskiert, einen Schuldigen zu retten, als einen Unschuldigen zu verurteilen."

Beide Angeklagte, die mehr als 20 Prozesstage geschwiegen hatten, wollten sich am Freitag auch in ihrem letzten Wort nicht zu den Anschuldigungen äußern. Ein Urteil will das Landgericht am 21. Dezember verkünden.

© dpa-infocom, dpa:211209-99-321793/5

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