Rostock:Streit um AWO-Geschäftsführer: Berufungsverhandlung

Rostock (dpa/mv) - Am Oberlandesgericht (OLG) in Rostock hat eine Berufungsverhandlung im Rechtsstreit um Bereicherungsvorwürfe beim Kreisverband Müritz der Arbeiterwohlfahrt (AWO) begonnen. Das OLG will klären, ob die fristlose Kündigung des Geschäftsführers Peter Olijnyk in Waren an der Müritz Mitte 2016 rechtens war. Dazu waren am Mittwoch auch Zeugen geladen und davon hängen auch hohe Schadenersatzzahlungen ab. Der Fall gilt als Ausgangspunkt für weitere Untersuchungen bei AWO- und anderen Sozialverbänden, womit sich inzwischen ein Untersuchungsausschuss des Landtags befasst.

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Rostock (dpa/mv) - Am Oberlandesgericht (OLG) in Rostock hat eine Berufungsverhandlung im Rechtsstreit um Bereicherungsvorwürfe beim Kreisverband Müritz der Arbeiterwohlfahrt (AWO) begonnen. Das OLG will klären, ob die fristlose Kündigung des Geschäftsführers Peter Olijnyk in Waren an der Müritz Mitte 2016 rechtens war. Dazu waren am Mittwoch auch Zeugen geladen und davon hängen auch hohe Schadenersatzzahlungen ab. Der Fall gilt als Ausgangspunkt für weitere Untersuchungen bei AWO- und anderen Sozialverbänden, womit sich inzwischen ein Untersuchungsausschuss des Landtags befasst.

Vor der Kündigung des langjährigen Managers war bekannt geworden, dass er rund 150 000 Euro Jahresgehalt und weitere Vergünstigungen bezog. Das nannte der AWO-Landesverband „unverhältnismäßig“. Die Gehaltserhöhungen soll sein Kreisvorsitzender gedeckt haben, der auch Vize-Landeschef der AWO war. Dieser hatte ebenfalls eine Art Beratervertrag, den wiederum der Ex-Geschäftsführer unterzeichnete. Die AWO sprach nach Untersuchungen von „einem perfiden System.“

Das Landgericht Neubrandenburg hatte die Klage Olijnyks gegen die Entlassung 2017 abgewiesen und ihn zur Rückzahlung von 390 000 Euro verurteilt. Dieser legte Berufung ein.

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