Rostock:Lebenslange Haftstrafe nach Brandstiftung mit zwei Toten

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Rostock (dpa/mv) - Nach einer schweren Brandstiftung mit zwei Toten hat das Landgericht Rostock eine 45 Jahre alte Frau wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass sie Ende März dieses Jahres die Wohnung ihres früheren Lebensgefährten in Brand gesetzt und danach die Wohnungstür von außen abgeschlossen hatte. Den 51 und 48 Jahre alten Opfern blieb laut Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit zur Flucht, sie verbrannten bis zur Unkenntlichkeit.

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Rostock (dpa/mv) - Nach einer schweren Brandstiftung mit zwei Toten hat das Landgericht Rostock eine 45 Jahre alte Frau wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass sie Ende März dieses Jahres die Wohnung ihres früheren Lebensgefährten in Brand gesetzt und danach die Wohnungstür von außen abgeschlossen hatte. Den 51 und 48 Jahre alten Opfern blieb laut Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit zur Flucht, sie verbrannten bis zur Unkenntlichkeit.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Anklagevertretung. Die deutsche Angeklagte selbst hatte während des Prozesses die Tat bestritten, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte Revision an.

Die Frau und die zwei Opfer kannten sich seit längerem aus dem Alkoholiker-Milieu in der mecklenburgischen Kleinstadt. Sie gewährten einander Unterkunft, allerdings kam es auch häufig zum Streit, wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung ausführte.

Bereits einige Tage vor dem Tattag hatte die Angeklagte nach Auffassung des Gerichts den Entschluss gefasst, ihren ehemaligen Lebensgefährten zu töten. Sie sei ihm nach einer kürzeren, engeren Beziehung überdrüssig gewesen. Dazu habe sie einen sogenannten Molotowcocktail gebaut, habe dann allerdings den Mann nicht angetroffen.

Als es Ende März erneut zum Streit kam, verließ sie die Wohnung und kehrte mit einem Benzinkanister zurück, schilderte der Richter. Mindestens drei entzündete Benzinlachen in der Ein-Zimmer-Wohnung im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses machten es den beiden Männern unmöglich zu fliehen. Obwohl sie noch zwei Notrufe absetzten, starben sie in den Flammen. Das Feuer habe sich in rasender Geschwindigkeit ausgebreitet und war so stark, das das ganze Haus anschließend renoviert werden musste.

Die Täterin selbst verletzte sich auf der Flucht durchs Treppenhaus, wo sie von der Feuerwehr gefunden wurde. Sie wies einen Blutalkoholwert von mehr als drei Promille auf. Das Gericht billigte ihr deshalb eine verminderte Schuldfähigkeit zu und ordnete die Einweisung in eine Entziehungsklinik an. Danach muss sie ihre Haftstrafe antreten.

Die Verurteilte war laut Gericht 2001 bereits zu viereinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Damals habe sie ebenfalls einen Mann per Telefon angewiesen, wie er ihren Freund, den sie loswerden wollte, überfallen und misshandeln könnte.

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