Landgericht Rostock:Betrugsprozess gegen verurteilte Pflegeheim-Betreiberin

Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. (Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Rostock (dpa/mv) - Eine bereits zu vier Jahren Haft verurteilte frühere Pflegeheim-Betreiberin muss erneut vor Gericht. Am 27. April beginnt am Landgericht Rostock ein Prozess gegen die Frau wegen besonders schweren Betrugs, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte.

Die Angeklagte soll ihre Einrichtung in Krakow am See (Landkreis Rostock) zwischen Mai 2013 und Oktober 2015 ohne verantwortliche Pflegedienstleitung betrieben haben. Dennoch soll die heute 37-Jährige laut Anklage dafür Rechnungen über insgesamt gut 1,8 Millionen Euro an Kranken- und Pflegekassen gestellt haben. Die Kassen sollen fast alles bezahlt haben.

Im Organigramm der Pflegeeinrichtung soll die Angeklagte den Ermittlungen zufolge jemanden als verantwortliche Pflegedienstleitung benannt haben, der tatsächlich nur aushilfsweise als Honorarkraft tätig gewesen sein soll.

Das schon ergangene Urteil über vier Jahre Haft gegen die Frau wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht hatte kürzlich die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom Juni 2022 verworfen.

Senioren waren dem Landgericht zufolge aus Gewinnsucht unter menschenverachtenden Bedingungen in „Dreckslöchern“ untergebracht. Bis zur behördlichen Schließung im Jahr 2016 hatte die Frau in Krakow am See (Landkreis Rostock) zwei Pflegeeinrichtungen betrieben. Neben der Haftstrafe hatte das Landgericht gegen sie auch ein fünfjähriges Berufsverbot für den Pflegebereich verfügt.

© dpa-infocom, dpa:230414-99-313848/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: