Neubrandenburg (dpa) - Das Landgericht Neubrandenburg hat die drei Richter der Schwurgerichtskammer, die mit dem Verfahren gegen einen früheren SS-Sanitäter aus dem Konzentrationslager Auschwitz befasst sind, für befangen erklärt. Es seien andere Richter für die Kammer benannt worden, erklärte ein Gerichtssprecher. Eine Begründung nannte der Sprecher zunächst nicht. Die Befangenheitsanträge hatten Ankläger und Nebenkläger gestellt. Der Prozess gegen den 96 Jahre alten Angeklagten wurde Ende 2016 ausgesetzt. Ihm wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen.
Prozesse:Richter in Neubrandenburger NS-Verfahren für befangen erklärt
Neubrandenburg (dpa) - Das Landgericht Neubrandenburg hat die drei Richter der Schwurgerichtskammer, die mit dem Verfahren gegen einen früheren SS-Sanitäter aus dem Konzentrationslager Auschwitz befasst sind, für befangen erklärt. Es seien andere Richter für die Kammer benannt worden, erklärte ein Gerichtssprecher. Eine Begründung nannte der Sprecher zunächst nicht. Die Befangenheitsanträge hatten Ankläger und Nebenkläger gestellt. Der Prozess gegen den 96 Jahre alten Angeklagten wurde Ende 2016 ausgesetzt. Ihm wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen.
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