Marseille (dpa) - Im Prozess um billige Brustimplantate ist der Gründer des Herstellers PIP wegen Betrugs und Verbrauchertäuschung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Marseille sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Kunden und auch den TÜV Rheinland, der als Nebenkläger auftrat, bewusst täuschte. Rund zehn Jahre lang hatte das französische Unternehmen Implantate aus nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon hergestellt. Allein in Deutschland wurden schätzungsweise mehr als 5000 Frauen PIP-Implantate eingesetzt, weltweit waren Hunderttausende betroffen.
Prozesse:Prozess um Billig-Brustimplantate: Vier Jahre Haft für PIP-Gründer
Marseille (dpa) - Im Prozess um billige Brustimplantate ist der Gründer des Herstellers PIP wegen Betrugs und Verbrauchertäuschung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Marseille sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Kunden und auch den TÜV Rheinland, der als Nebenkläger auftrat, bewusst täuschte. Rund zehn Jahre lang hatte das französische Unternehmen Implantate aus nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon hergestellt. Allein in Deutschland wurden schätzungsweise mehr als 5000 Frauen PIP-Implantate eingesetzt, weltweit waren Hunderttausende betroffen.
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