Prozesse:Private Telefonate am Arbeitsplatz können Unfallschutz kosten

Darmstadt (dpa) - Für private Telefonate während der Arbeitszeit gilt nicht immer der gesetzliche Unfallschutz. Das hat das hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschieden. Mit dem Urteil wiesen die Richter die Klage eines Lagerarbeiters aus Wiesbaden gegen seine Berufsgenossenschaft ab. Der Mann hatte nach Angaben des Gerichts an einer Laderampe zwei bis drei Minuten lang über Handy mit seiner Frau telefoniert. Auf dem Weg zurück an seinen Arbeitsplatz in einer Halle blieb er an einem Winkel an der Rampe hängen. Den dabei erlittenen Kreuzbandriss wollte er als Arbeitsunfall anerkennen lassen.

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Darmstadt (dpa) - Für private Telefonate während der Arbeitszeit gilt nicht immer der gesetzliche Unfallschutz. Das hat das hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschieden. Mit dem Urteil wiesen die Richter die Klage eines Lagerarbeiters aus Wiesbaden gegen seine Berufsgenossenschaft ab. Der Mann hatte nach Angaben des Gerichts an einer Laderampe zwei bis drei Minuten lang über Handy mit seiner Frau telefoniert. Auf dem Weg zurück an seinen Arbeitsplatz in einer Halle blieb er an einem Winkel an der Rampe hängen. Den dabei erlittenen Kreuzbandriss wollte er als Arbeitsunfall anerkennen lassen.

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