Potsdam:Urteil gegen Pogida-Organisator Müller nicht rechtskräftig

Potsdam (dpa/bb) - Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat noch nicht entschieden, ob sie ein härteres Urteil gegen den Organisator der fremdenfeindlichen Pogida-Demonstrationen, Christian Müller, erreichen will. Das Amtsgericht Potsdam hatte Müller wegen Körperverletzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Es werde derzeit noch geprüft, ob die Staatsanwaltschaft ihre Berufung gegen das Urteil zurücknehme, sagte Behördensprecher Christoph Lange am Donnerstag auf Anfrage. Darüber solle voraussichtlich in der kommenden Woche entschieden werden. Die Ankläger hatten 16 Monate Haft gefordert.

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Potsdam (dpa/bb) - Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat noch nicht entschieden, ob sie ein härteres Urteil gegen den Organisator der fremdenfeindlichen Pogida-Demonstrationen, Christian Müller, erreichen will. Das Amtsgericht Potsdam hatte Müller wegen Körperverletzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Es werde derzeit noch geprüft, ob die Staatsanwaltschaft ihre Berufung gegen das Urteil zurücknehme, sagte Behördensprecher Christoph Lange am Donnerstag auf Anfrage. Darüber solle voraussichtlich in der kommenden Woche entschieden werden. Die Ankläger hatten 16 Monate Haft gefordert.

Das Landgericht Potsdam hatte Müllers Berufung gegen das Urteil Mitte April verworfen. Dieser hat kein weiteres Rechtsmittel eingelegt. Doch bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft sei das Urteil noch nicht rechtskräftig, erläuterte Lange.

Falls die Staatsanwaltschaft die Berufung zurücknimmt, würde das Urteil rechtskräftig und Müller könnte zum Haftantritt geladen werden. Anderenfalls müsste das Landgericht einen weiteren Berufungsprozess ansetzen. Müller war allerdings vor der Verhandlung im April untergetaucht und hält sich an einem unbekannten Ort auf.

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