Potsdam:Betrug: Gericht mildert Strafe für Linke-Politiker Jürgens

Lesezeit: 2 min

Potsdam (dpa/bb) - Wegen schweren Betrugs mit Steuergeldern und Wahlfälschung hat das Landgericht Potsdam den Brandenburger Linke-Politiker Peer Jürgens zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Damit milderte das Landgericht am Mittwoch im Berufungsprozess das Urteil des Amtsgerichts, das den 37-Jährigen im Februar zu 14 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt hatte. Das Gericht verwarf auch die Berufung der Staatsanwaltschaft, die für den ehemaligen Landtagsabgeordneten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf sechs Monate Bewährungsstrafe plädiert.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Potsdam (dpa/bb) - Wegen schweren Betrugs mit Steuergeldern und Wahlfälschung hat das Landgericht Potsdam den Brandenburger Linke-Politiker Peer Jürgens zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Damit milderte das Landgericht am Mittwoch im Berufungsprozess das Urteil des Amtsgerichts, das den 37-Jährigen im Februar zu 14 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt hatte. Das Gericht verwarf auch die Berufung der Staatsanwaltschaft, die für den ehemaligen Landtagsabgeordneten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf sechs Monate Bewährungsstrafe plädiert.

Laut dem Urteil hat Jürgens als Abgeordneter von 2004 bis 2014 dem Landtag falsche Wohnorte angegeben, um erhöhte Fahrtkosten- und Mietzuschüsse in Höhe von insgesamt knapp 87 000 Euro zu kassieren. Zudem hätte er sich 2014 nicht in den Kreistag Oder-Spree wählen lassen dürfen, weil er nicht wie angegeben in Beeskow, sondern in Potsdam wohnte, so das Urteil.

Strafmildernd sei für den 37-Jährigen zu berücksichtigen, dass sich das Verfahren unter den Augen der Öffentlichkeit bereits über lange Zeit hingezogen habe, sagte der Vorsitzende Richter Bodo Wermelskirchen zu der nun milderen Strafe. Außerdem habe Jürgens in seinem letzten Wort glaubhaft Reue gezeigt. Der 37-Jährige hatte erklärt, dass er sein Tun zutiefst bereue. „Ich habe einen schrecklichen Fehler begangen, indem ich bei der Landtagsverwaltung falsche Angaben zu meiner Zweitwohnung gemacht habe.“

Den Betrug mit einer angeblichen Zweitwohnung in Potsdam hatte Jürgens bereits vor dem Amtsgericht eingeräumt, nachdem dies nicht mehr zu widerlegen war. Dafür hatte er dem Landtag schon vor dem Prozess 7400 Euro zurückgezahlt. Am Mittwoch legte seine Verteidigerin Marlen Block Belege über weitere Rückzahlungen in Höhe von knapp 15 000 Euro vor. Dazu verlas sie eine Erklärung von Jürgens, dass er nach einer „geistigen Nachbereitung“ des ersten Prozesses zu der Erkenntnis gekommen sei, dass er seit seiner Hochzeit im Mai 2013 seinen Lebensmittelpunkt in Potsdam und nicht wie angegeben in Beeskow gehabt habe.

Zugunsten des 37-Jährigen wertete das Gericht auch, dass die Verteidigung ihr zunächst unbeschränktes Rechtsmittel vergangene Woche auf die Höhe der Strafe beschränkt habe, so das Gericht. Damit sei ein langer Prozess mit erneuter Beweisaufnahme vermieden worden. Ursprünglich waren für den Berufungsprozess 13 Verhandlungstage angesetzt.

Oberstaatsanwalt Rüdiger Falch konnte in seinem Plädoyer indes wenig strafmildernde Aspekte für den Linke-Politiker erkennen. Jürgens habe bei dem über zehn Jahre währenden Betrug mit zunehmend krimineller Energie gehandelt, erklärte Falch. Mit den zusätzlich erschwindelten rund 1000 Euro im Monat habe sich der 37-Jährige „eine schöne Potsdamer Eigentumswohnung finanziert“. „Selbst als 2012 erste Presseberichte dazu erschienen, hat er nicht die Reißleine gezogen“, sagte der Oberstaatsanwalt. Damit habe Jürgens einen schweren Vertrauensbruch gegenüber Landtag und den Wählern begangen.

Verteidigerin Block zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Sie hoffe nun, dass Jürgens seine Anstellung als Bildungsreferent der Linke-Fraktion behalten kann, sagte sie: „Die Linken haben sich ja dem Gedanken der Resozialisierung verpflichtet.“

Darüber sei noch keine Entscheidung getroffen worden, sagte die Sprecherin der Linke-Fraktion, Alexa Lamberz. „Dies wird Thema der nächsten Fraktionssitzung Anfang November.“

Auch juristisch ist das Verfahren für Jürgens möglicherweise noch nicht ganz ausgestanden. Denn das Gericht hatte die von der Staatsanwaltschaft geforderte Anordnung zur Einziehung der gesamten knapp 87 000 Euro abgelehnt. Diese Rückforderungen seien Sache der Landtags, erklärte das Gericht. Gegen diesen Punkt erwäge er eine Revision beim Oberlandesgericht, erklärte Falch.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: