Penzlin:Rechtsstreit um Foltertod: Verfassungsbeschwerde eingelegt

Neubrandenburg (dpa/mv) - Der Rechtsstreit um die Haft für einen Mann aus Alt Rehse bei Neubrandenburg, der seine Lebensgefährtin zu Tode gefoltert haben soll, geht weiter. "Wir haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt und wollen eine einstweilige Anordnung aus Karlsruhe gegen die weitere U-Haft erreichen", sagte sein Anwalt Stefan Tabbert am Dienstag in Neubrandenburg. Der 53-Jährige sei ohne rechtskräftiges Urteil seit fast zweieinhalb Jahren eingesperrt. Von ihm gehe aber keine Gefahr aus.

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Neubrandenburg (dpa/mv) - Der Rechtsstreit um die Haft für einen Mann aus Alt Rehse bei Neubrandenburg, der seine Lebensgefährtin zu Tode gefoltert haben soll, geht weiter. „Wir haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt und wollen eine einstweilige Anordnung aus Karlsruhe gegen die weitere U-Haft erreichen“, sagte sein Anwalt Stefan Tabbert am Dienstag in Neubrandenburg. Der 53-Jährige sei ohne rechtskräftiges Urteil seit fast zweieinhalb Jahren eingesperrt. Von ihm gehe aber keine Gefahr aus.

Der Beschuldigte hatte die 32-jährige Frau laut Anklage 2016 in seinem Haus im Streit nackt an ein Bett gefesselt, mit einer Peitsche misshandelt und liegengelassen, bis sie starb. Das Landgericht Neubrandenburg hatte den Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung mit Todesfolge 2017 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Revision der Verteidigung beim Bundesgerichtshof hatte Erfolg, der Revisionsprozess platzte aber im September.

Danach war der Mann vom Landgericht gegen den Willen der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt worden. Nach einer Woche ordnete das Oberlandesgericht wegen Fluchtgefahr wieder Haft an.

Die Leiche der Frau war 2016 halb verwest erst Wochen später im Haus in Alt Rehse gefunden, der Mann war festgenommen worden. Der Fall sorgte wegen der bizarren Umstände überregional für Schlagzeilen.

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