Ottweiler:AfD-Politikerin wegen Volksverhetzung verurteilt

Lesezeit: 1 min

Ottweiler/Saarbrücken (dpa/lrs) - Wegen Aufstachelung zum Hass gegen Flüchtlinge auf ihrer Facebook-Seite ist eine AfD-Politikerin aus dem Saarland schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Ottweiler verurteilte Jeanette Ihme am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2250 Euro (90 Tagessätze à 25 Euro).

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Ottweiler/Saarbrücken (dpa/lrs) - Wegen Aufstachelung zum Hass gegen Flüchtlinge auf ihrer Facebook-Seite ist eine AfD-Politikerin aus dem Saarland schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Ottweiler verurteilte Jeanette Ihme am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2250 Euro (90 Tagessätze à 25 Euro).

Die 40-Jährige, die dem AfD-Landesvorstand angehört und von ihm für ihre Aussagen mündlich gerügt wurde, hatte im August einen Zeitschriftenbericht über NGO-Hilfen zur Rettung von Flüchtlingen mit den Worten kommentiert: „Am besten alle samt Inhalt versenken. Ja, ich meine das ernst. Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt wie die Primaten.“

Im Namen seiner Mandantin sagte Verteidiger Jochen Sittenauer, dass sie im Nachhinein diesen Kommentar bedaure, der „aus gewisser Rage passiert sei“. „Wir sind uns beide einig, dass die Wortwahl daneben war.“ Die Angeklagte selbst unterstrich in ihrem letzten Wort, dass es sich um eine „Affekthandlung“ gehandelt habe.

Der Hinweis des Anwalts, die Mandantin habe gar nicht die Flüchtlinge mit ihrem Ausspruch gemeint, sondern die Organisationen dahinter, überzeugte das Gericht nicht. Indem sie Flüchtlinge zudem als Primaten, also Affen bezeichnet habe, sei zudem das Tatbestandsmerkmal Angriff auf die Menschenwürde „unzweifelhaft gegeben“, sagte die Vorsitzende Richterin Astrid Halm. Durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit sei diese Aussage nicht gedeckt, weil darin das Rechtsgut der Menschenwürde angegriffen werde.

Eine Geldstrafe hielt das Gericht für ausreichend, weil man der Angeklagten abnehmen müsse, dass sie ihre Tat bereue, und sie nicht vorbestraft sei. Mit dem Strafmaß blieb es unter dem Antrag der Staatsanwältin (110 Tagessätze à 25 Euro).

Die Staatsanwaltschaft erklärte am Nachmittag, sie habe Berufung eingelegt, da die Geldstrafe zu mild ausgefallen sei. Auch der Verteidiger, der einen Freispruch gefordert hatte, kündigte an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen. 

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: