Osnabrück (dpa/lni) - Eine Kommunalpolitikerin aus Quakenbrück will sich gegen eine Verurteilung wegen Wahlfälschung wehren. Das Landgericht Osnabrück untersucht heute erneut die Umstände der Kommunalwahl 2016. Im Januar vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Bersenbrück die FDP-Politikerin zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Demnach soll die Frau in einigen Fällen Wahlunterlagen anstelle der Wahlberechtigten ausgefüllt und selbst die Kreuze gesetzt haben. In anderen Fällen soll sie den Wählern gesagt haben, wo diese ihr Kreuz setzen sollen, was diese dann vor den Augen der Politikerin taten. Bei den Wählern handelte es sich um Menschen mit Migrationshintergrund.
Osnabrück:Prozess: Berufung nach Verurteilung wegen Wahlbetrugs
Osnabrück (dpa/lni) - Eine Kommunalpolitikerin aus Quakenbrück will sich gegen eine Verurteilung wegen Wahlfälschung wehren. Das Landgericht Osnabrück untersucht heute erneut die Umstände der Kommunalwahl 2016. Im Januar vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Bersenbrück die FDP-Politikerin zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Demnach soll die Frau in einigen Fällen Wahlunterlagen anstelle der Wahlberechtigten ausgefüllt und selbst die Kreuze gesetzt haben. In anderen Fällen soll sie den Wählern gesagt haben, wo diese ihr Kreuz setzen sollen, was diese dann vor den Augen der Politikerin taten. Bei den Wählern handelte es sich um Menschen mit Migrationshintergrund.
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