Oldenburg:57-Jähriger weist Mordanklage als „Verleumdung“ zurück

Oldenburg (dpa/lni) - Im Fall einer seit eineinhalb Jahren vermissten Polin aus Oldenburg hat ein 57-jähriger Landsmann den Vorwurf des Mordes bestritten. Der in Untersuchungshaft sitzende Mann bezeichnete die Anschuldigungen vor dem Landgericht Oldenburg nach Angaben einer Sprecherin am Dienstag als unwahr und "Verleumdung". Dem 57-Jährigen wird vorgeworfen, die Frau im Juni vergangenen Jahres möglicherweise mit einem Komplizen getötet und sie dann an einem unbekannten Ort versteckt zu haben. Ein Leichnam wurde bislang nicht gefunden.

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Oldenburg (dpa/lni) - Im Fall einer seit eineinhalb Jahren vermissten Polin aus Oldenburg hat ein 57-jähriger Landsmann den Vorwurf des Mordes bestritten. Der in Untersuchungshaft sitzende Mann bezeichnete die Anschuldigungen vor dem Landgericht Oldenburg nach Angaben einer Sprecherin am Dienstag als unwahr und „Verleumdung“. Dem 57-Jährigen wird vorgeworfen, die Frau im Juni vergangenen Jahres möglicherweise mit einem Komplizen getötet und sie dann an einem unbekannten Ort versteckt zu haben. Ein Leichnam wurde bislang nicht gefunden.

Der Mann soll seine als wohlhabend geltende Bekannte getötet haben, um an ihr Vermögen und ihren Schmuck zu kommen. Außerdem hat der 57-Jährige laut Anklage mit der gestohlenen EC-Karte der in etwa gleichaltrigen Frau an Geldautomaten in Deutschland und Polen Geld abgehoben. Das Auto der Frau, die in Oldenburg lebte, wurde damals auf einem Parkplatz in Bremen gefunden. Nach Worten des Angeklagten verließ sie Deutschland, um nach Französisch-Polynesien zu reisen. Er habe keinen Kontakt mehr zu ihr.

Der Angeklagte ging auch auf seine Lebensgeschichte ein und betonte, er habe schon in Polen 21 Jahre im Gefängnis gesessen. Kritik äußerte er an den Haftbedingungen im Oldenburger Gefängnis. Er bekomme nicht genug zu essen und sei isoliert untergebracht.

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