Offenburg:Streit um Auktion einer Uhr endet mit Vergleich

Offenburg (dpa/lsw) - Im Streit um eine im Internet ersteigerte Uhr mit Diamanten haben sich Kläger und Beklagte vor dem Landgericht Offenburg (Ortenaukreis) auf einen Vergleich geeinigt. Die Verkäuferin des Schmuckstücks dürfe gegen eine Zahlung in Höhe von 1600 Euro an den Gewinner der Auktion die Damenuhr behalten, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag. Beide Parteien tragen zu gleichen Teilen die Prozesskosten.

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Offenburg (dpa/lsw) - Im Streit um eine im Internet ersteigerte Uhr mit Diamanten haben sich Kläger und Beklagte vor dem Landgericht Offenburg (Ortenaukreis) auf einen Vergleich geeinigt. Die Verkäuferin des Schmuckstücks dürfe gegen eine Zahlung in Höhe von 1600 Euro an den Gewinner der Auktion die Damenuhr behalten, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag. Beide Parteien tragen zu gleichen Teilen die Prozesskosten.

Der Kläger hatte nach Angaben des Gerichts im November 2015 bei einer Internetauktion eine Uhr im Wert von 3250 Euro für 204 Euro zuzüglich Versandkosten ersteigert. Angesichts des niedrigen Gebots weigerte sich die Verkäuferin, das Objekt auszuhändigen, und wurde daraufhin verklagt. Das Amtsgericht Offenburg hatte in erster Instanz für den Käufer entschieden, weil ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde. Die Beklagte war gegen das Urteil vorgegangen, weswegen es zu einer Berufungsverhandlung kam. Sie argumentierte, sie habe bei der Auktion versehentlich keinen Mindestpreis angegeben.

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