Offenburg:Nach Mord an einem Mediziner: Angeklagter bestreitet Tat

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Offenburg (dpa/lsw) - Knapp ein halbes Jahr nach einem tödlichen Angriff auf einen Mediziner in Offenburg (Ortenaukreis) hat der Prozess gegen einen heute 27 Jahre alten Mann begonnen. Dem Asylbewerber aus Somalia werden Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt, sagte Staatsanwalt Kai Stoffregen zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Offenburg am Mittwoch. Er habe den 52 Jahre alten Arzt Mitte August vergangenen Jahres in dessen Praxis mit einem Messer angegriffen und getötet. Zudem habe er eine Arzthelferin verletzt, die den Angriff auf den Mediziner verhindern wollte.

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Offenburg (dpa/lsw) - Knapp ein halbes Jahr nach einem tödlichen Angriff auf einen Mediziner in Offenburg (Ortenaukreis) hat der Prozess gegen einen heute 27 Jahre alten Mann begonnen. Dem Asylbewerber aus Somalia werden Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt, sagte Staatsanwalt Kai Stoffregen zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Offenburg am Mittwoch. Er habe den 52 Jahre alten Arzt Mitte August vergangenen Jahres in dessen Praxis mit einem Messer angegriffen und getötet. Zudem habe er eine Arzthelferin verletzt, die den Angriff auf den Mediziner verhindern wollte.

Der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, sagte der Staatsanwalt. Sein Opfer sei von dem Angriff überrascht worden und habe keine Chance zur Gegenwehr gehabt. Der Mediziner starb nach mindestens 20 Messerstichen in Kopf und Hals am Tatort. Der Angeklagte war kurze Zeit nach der Tat in Offenburg festgenommen worden. Er sitzt seither in Untersuchungshaft.

„Ich bin unschuldig“, sagte der 27-Jährige zum Prozessauftakt. Näher wollte er sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Dem Gericht zufolge war er durch am Tatort gefundene Blutspuren überführt worden.

Die Tat hatte in der mehr als 60 000 Einwohner zählenden Stadt für Unruhe gesorgt und Betroffenheit ausgelöst.

Das Gericht werde prüfen müssen, ob bei dem Angeklagten eine psychische Erkrankung vorliege, sagte der Vorsitzende Richter Heinz Walter. Es gebe Anzeichen, dass der Mann unter Verfolgungswahn leide. Der Anklage zufolge wollte er sich für eine aus seiner Sicht fehlerhafte ärztliche Behandlung rächen. Er sei offenbar davon ausgegangen, von dem Allgemeinmediziner bei einer vorangegangenen Blutentnahme vergiftet worden zu sein.

Das Gericht hat sechs Verhandlungstage angesetzt (Az.: 1 Ks 501 Js 13789/18). Ein Urteil soll es den Planungen zufolge am 21. Februar geben.

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