Offenburg:Gericht prüft Medienbericht über Joachim Löw

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Offenburg (dpa/lsw) - Fußball-Bundestrainer Joachim Löw (57) hofft im Streit um einen Medienbericht über sein Privatleben auf einen juristischen Erfolg. Eine Titelschlagzeile der im Offenburger Verlag Burda erscheinenden Illustrierten "Freizeit Revue" von Anfang Mai über eine angebliche Beziehung Löws sei sachlich nicht korrekt und ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre des Bundestrainers, sagte Löws Anwalt Simon Bergmann bei einem Prozess vor dem Landgericht im badischen Offenburg am Mittwoch. Löw habe das Recht auf den Abdruck einer Gegendarstellung. Der Verlag lehnt dies ab. Das Gericht in Offenburg, das die Klage Löws gegen den Verlag verhandelt, will am 21. Juli (12.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden.

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Offenburg (dpa/lsw) - Fußball-Bundestrainer Joachim Löw (57) hofft im Streit um einen Medienbericht über sein Privatleben auf einen juristischen Erfolg. Eine Titelschlagzeile der im Offenburger Verlag Burda erscheinenden Illustrierten „Freizeit Revue“ von Anfang Mai über eine angebliche Beziehung Löws sei sachlich nicht korrekt und ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre des Bundestrainers, sagte Löws Anwalt Simon Bergmann bei einem Prozess vor dem Landgericht im badischen Offenburg am Mittwoch. Löw habe das Recht auf den Abdruck einer Gegendarstellung. Der Verlag lehnt dies ab. Das Gericht in Offenburg, das die Klage Löws gegen den Verlag verhandelt, will am 21. Juli (12.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden.

Die wöchentlich erscheinende Zeitschrift hatte nach Angaben des Gerichts Anfang Mai mit der Schlagzeile „Neues Glück! ...Alles über ihre Beziehung“ über Löw und die Schauspielerin Dennenesch Zoudé (50) berichtet. Der Richter sagte, dem Leser werde so auf den ersten Blick der Eindruck vermittelt, Löw und Zoudé seien ein Paar. Dies sei jedoch nicht zutreffend, sagte der Löw-Anwalt.

Die Betroffenen müssten nach Angaben des Richters das Recht haben, sich zu wehren. Geprüft werden müsse aber, ob Löws Gegendarstellung formal korrekt sei. Der Verlag bestreitet dies. Zudem habe die Zeitschrift nur von einer Beziehung und nicht von einer Liebesbeziehung oder Partnerschaft geschrieben, sagte der Burda-Anwalt. Dass Löw und Zoudé sich kennen, sei jedoch unstrittig.

Vom Gericht in Offenburg hatte Löw im Zuge einer einstweiligen Anordnung Ende Mai Recht bekommen, Burda hatte gegen diese Entscheidung jedoch Widerspruch eingelegt. Das Verfahren befindet sich damit noch immer in der ersten Instanz. Vor Gericht erschien Löw nicht. Er ließ sich - wie bei solchen Prozessen üblich - von seinem Anwalt vertreten.

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