Prozesse:NPD-Strategie zündet nicht

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Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht: Monika Hermanns, Peter Huber, Andreas Voßkuhle, Herbert Landau, Peter Müller und Doris König (v.l.n.r.). In der Eröffnung nennt Voßkuhle das Verfahren „eine besondere Herausforderung“ für das Bundesverfassungsgericht. (Foto: Uli Deck)

Karlsruhe (dpa) - Es ist kein unbedachtes Wort oder eine fahrige Geste, mit der Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle seine Nervosität verraten würde. Aber wer nahe genug steht, um ihm ins Gesicht zu schauen, der sieht, dass ihm der Schweiß auf der Stirn steht.

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Karlsruhe (dpa) - Es ist kein unbedachtes Wort oder eine fahrige Geste, mit der Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle seine Nervosität verraten würde. Aber wer nahe genug steht, um ihm ins Gesicht zu schauen, der sieht, dass ihm der Schweiß auf der Stirn steht.

Es ist Dienstag, der 1. März, Punkt zehn Uhr in Karlsruhe. Und es ist an Voßkuhle, das NPD-Verbotsverfahren mit seiner Einleitung zu eröffnen (Az. 2 BvB 1/13). Hinter dem Vorsitzenden des Zweiten Senats und seinen sieben Richterkollegen liegen außergewöhnlich arbeitsreiche Wochen. In seiner Eröffnung nennt Voßkuhle das Verfahren „eine besondere Herausforderung“ für das Bundesverfassungsgericht und „eine ernsthafte Bewährungsprobe für den freiheitlich demokratischen Verfassungsstaat“. Er weist auf den komplexen Sachverhalt hin, den der Senat „quasi als erste Instanz“ aufzuklären und in der Gesamtschau zu bewerten hat.

Und natürlich stellen sich alle hier die Frage: Wie wird die rechtsextreme Partei agieren unter dem gewaltigen Druck, drei Verhandlungstage lang dem Vorwurf der Verfassungswidrigkeit standhalten zu müssen? Das Urteil in einigen Monaten könnte ihr Aus bedeuten. Am Gericht ist man darauf eingestellt, dass mit harten Bandagen gekämpft wird. NPD-Anwalt Peter Richter hat in den Medien „den einen oder anderen Knaller“ angekündigt.

Am Ende ist es - wenn es das denn gewesen sein soll - eher ein Blindgänger. Richter geht zum Auftakt mit Befangenheitsanträgen und Besetzungsrügen in die Offensive. Die Senatsmitglieder Peter Huber und Peter Müller, zwei CDU-Männer, hält die NPD wegen Äußerungen in ihrer politisch aktiven Zeit für voreingenommen. Richter zitiert aus Veröffentlichungen, er kritisiert wortreich die Modalitäten der Richterwahl.

Wenn der Plan war, die Verhandlung gleich zu Beginn ins Stocken zu bringen, scheitert er schnell. Das kann bis zur Mittagspause warten, meint Voßkuhle. NPD-Protest lässt er abperlen. Am Nachmittag weist er nach knapp zwei Stunden Unterbrechung die Anträge mit kurz gehaltener Begründung ab.

Es ist Voßkuhles besonnene Art, die auch den weiteren Verhandlungstag prägt. Der Ton ruhig und höflich, die Nachfragen sachlich.

Die NPD hat vor Gericht eigentlich nur ein Gesicht: ihren Verfahrensbevollmächtigten Peter Richter, selbst stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands im Saarland. Während die Parteifreunde in den Reihen hinter ihm allein mit der NPD-Nadel am Revers Position beziehen, führt der wortgewandte junge Anwalt die juristische Auseinandersetzung mit dem Bundesrat, der den NPD-Verbotsantrag eingereicht hatte.

Seine Strategie wird schnell klar: An der Frage der sogenannten V-Leute, also Verfassungsschutz-Informanten in der NPD, will er das Verbotsverfahren nach dem missglückten Anlauf von 2003 ein zweites Mal scheitern lassen. Wie könne er sich denn sicher sein, dass er nicht vom Staat überwacht werde, wenn er mit den Verantwortlichen in der Partei seine inhaltliche Verteidigungslinie abstimme? Die NPD will sich deshalb gar nicht zu den umfangreichen Belegen äußern, die sie aus Sicht des Bundesrats in die Nähe des Nationalsozialismus rücken.

Aber wer erwartet hat, dass Richter zur Untermauerung ein Ass aus dem Ärmel zaubern, womöglich einen V-Mann enttarnen würde, sieht sich enttäuscht. Er verweist auf einen Spitzel, der sich angeblich im Auftrag des bayerischen Verfassungsschutzes mit ihm auf Facebook befreunden wollte. Auf einen Mitarbeiter des saarländischen Verfassungsschutzes, der seiner Mutter 2012 ins Auto gefahren sei. Zwei Mitglieder des NPD-Landesvorstands NRW seien außerdem 2015 „mit nachrichtlichen Methoden“ überwacht worden.

Nach der Mittagspause ist bei der Polizei in Erfahrung gebracht, dass die beiden Frauen in NRW nur deshalb ins Visier gerieten, weil sie einen als „Gefährder“ eingestuften Mann aus dem Gefängnis abholten.

Auch die Nachfragen der Richter Huber und Müller lassen Richters Vortrag dünn aussehen. „Und das reicht, um die Glaubwürdigkeit all dessen, was auf dem Tisch liegt, zu entkräften?“, fragt Müller. Augenscheinlich zahlt sich die Offenheit aus, mit der die Länder im vergangenen Mai die rechtzeitige „Abschaltung“ aller V-Leute für das Gericht dokumentiert haben. „Und nun kommen Sie und sagen: Ich glaube das alles nicht!“, sagt Müller. „Das ist etwas dünn, meine ich.“

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