Karlsruhe (dpa) - Die Klage der NPD gegen Äußerungen von Bundespräsident Joachim Gauck ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Rechte der rechtsextremen Partei seien durch die Aussagen des Staatsoberhaupts im August 2013 vor Schülern nicht verletzt worden, so das Urteil des Gerichts. Gauck hatte kurz vor der Bundestagswahl in Berlin auf wochenlange, von der NPD unterstützte ausländerfeindliche Proteste gegen ein Asylbewerberheim reagiert und unter anderem von „Spinnern“ gesprochen. Die NPD sah dadurch ihr vom Grundgesetz verbrieftes Recht auf Chancengleichheit verletzt.
Prozesse:NPD-Klage gegen Gauck scheitert vor Verfassungsgericht
Karlsruhe (dpa) - Die Klage der NPD gegen Äußerungen von Bundespräsident Joachim Gauck ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Rechte der rechtsextremen Partei seien durch die Aussagen des Staatsoberhaupts im August 2013 vor Schülern nicht verletzt worden, so das Urteil des Gerichts. Gauck hatte kurz vor der Bundestagswahl in Berlin auf wochenlange, von der NPD unterstützte ausländerfeindliche Proteste gegen ein Asylbewerberheim reagiert und unter anderem von "Spinnern" gesprochen. Die NPD sah dadurch ihr vom Grundgesetz verbrieftes Recht auf Chancengleichheit verletzt.
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